Leistungen der Sozialversicherungen

Familie

Die Sozialversicherungen sehen eine Unterstützung von Familien vor. Alle Erwerbstätigen mit noch nicht erwachsenen Kindern oder mit Kindern in Ausbildung haben das Anrecht Familien- und Ausbildungszulagen.

Erwerbstätigen Müttern und Vätern stehen nach der Geburt eines Kindes oder bei einer Adoption für eine begrenzte Zeit Entschädigungen als Einkommensersatz zu, damit sie sich um das Kind kümmern können.

Ausserdem haben Elternteile, die ein gesundheitlich beeinträchtigtes, minderjähriges Kind betreuen, für eine bestimmte Zeit ein Anrecht auf Unterstützung.