Die Sozialversicherungen bieten Schutz bei Krankheit und Unfall.
Die Krankenversicherung ist für die ganze Bevölkerung in der Schweiz obligatorisch.
Die Unfallversicherung UVG ist für alle Angestellten und alle Arbeitslose, die ein Arbeitslosentaggeld beziehen, obligatorisch. Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige sind nicht in der obligatorischen Unfallversicherung geschützt. Diese müssen sich bei der Krankenkasse KVG für den Unfallschutz versichern.
Taggeldversicherungen bieten bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft einen vorübergehenden Schutz vor Lohn- und Einkommensverlust.