Die Sozialhilfe überbrückt oder lindert Notlagen. Sie sichert die Existenz von Bedürftigen, deren Einkommen und Vermögen für ein menschenwürdiges Dasein nicht ausreicht. Sie greift erst, wenn sich eine bedürftige Person nicht selbst helfen kann und keine Unterstützung von Dritten erhält.
Die Sozialhilfe ist keine Sozialversicherung, sondern eine über Steuergelder finanzierte Unterstützung der Kantone und Gemeinden für Personen, die durch die Maschen des Sozialversicherungsnetzes fallen.
Die Sozialhilfe ist auch Anlaufstelle für Überbrückungsleistungen, wenn eine Sozialversicherung wegen Verfahrensfristen noch keine Auszahlungen tätigen kann.