Das Schweizer Sozialversicherungssystem umfasst rund ein Dutzend obligatorische und freiwillige Sozialversicherungen. Die meisten davon gelten in der ganzen Schweiz und unterstehen Bundesrecht. Einige wenige sind kantonal geregelt.
Die Sozialversicherungen erbringen Leistungen im Alter, bei Krankheit, Unfall, Invalidität, im Todesfall, bei Arbeitslosigkeit und bei Mutterschaft und unterstützen Familien.
Der Schutz lässt sich in folgende fünf Bereiche gliedern:
- Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Dreisäulensystem)
- Krankheit und Unfall
- Arbeitslosenversicherung
- Familie
- Militärdienst, Zivildienst und Zivilschutz
Ein weiterer Bereich ist die Sozialhilfe, wobei diese keine Sozialversicherung ist, sondern Menschen in Notlagen eine finanzielle Überbrückungshilfe leistet.