Was bedeutet Wohnsitz?

Der Wohnsitz einer Person befindet sich an dem Ort, wo sie sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält. Der einmal begründete Wohnsitz einer Person bleibt bis zum Erwerb eines neuen Wohnsitzes bestehen. Nach Schweizer Recht – im Unterschied zur EU – kann niemand an mehreren Orten gleichzeitig den Wohnsitz haben.

Ist ein früher begründeter Wohnsitz nicht nachweisbar oder ist ein im Ausland begründeter Wohnsitz aufgegeben und in der Schweiz kein neuer begründet worden, so gilt der Aufenthaltsort als Wohnsitz.

Folgende Aufenthalte begründen für sich allein keinen Wohnsitz:

  • der Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
  • die Unterbringung einer Person in einer Erziehungseinrichtung, einer Pflegeeinrichtung oder einem Spital
  • die Unterbringung in einer Strafanstalt.

ZGB Art. 23 – 26