Was heisst Volljährigkeit?

Ab dem 18. Geburtstag ist eine Person volljährig und gilt rechtlich als erwachsen . Das Gesetz anerkennt ihr die geistige, physische und psychische Reife. Sie darf nun im Rechtsleben als eigenständige Person auftreten und handeln.

Mit dem 18. Geburtstag endet die gesetzliche elterliche Sorge für ein Kind. Im Sozialversicherungsrecht jedoch enden gewisse Leistungen für Kinder nicht mit der Volljährigkeit. So werden zum Beispiel Familienzulagen für Kinder bis zum Ende der Ausbildung ausgerichtet, längstens bis zum 25. Geburtstag.