Der ausgeglichene Arbeitsmarkt ist ein theoretischer und abstrakter Begriff. Er dient dazu, die Arbeitslosenversicherung ALV gegen die Invalidenversicherung IV abzugrenzen. Insbesondere geht es darum zu bestimmen, welche der beiden Versicherungen im Versicherungsfall die Leistungen bezahlen muss.
Leistungen der Sozialversicherungen
Der Begriff des ausgeglichenen Arbeitsmarktes beinhaltet nicht wirkliche, sondern hypothetische Arbeitsmöglichkeiten. Das heisst, es geht nicht um tatsächliche, sondern nur um denkbare Arbeitsstellen, die auf dem Arbeitsmarkt, so wie er besteht, möglich wären.
Der ausgeglichene Arbeitsmarkt umfasst auch Nischenarbeitsplätze, also Stellen- und Arbeitsangebote, bei denen die Arbeitgeber:innen gesundheitlich beeinträchtigten Personen entgegenkommen.
Quelle siehe BGE 148 V 174; BSV Kreisschreiben über Invalidität und Rente in der Invalidenversicherung.