Was ist eine Arbeitnehmer:in?

Die gesetzliche Definition von Arbeitnehmer:in lautet:

«Als Arbeitnehmer gelten Personen, die in unselbstständiger Stellung Arbeit leisten und dafür einen massgebenden Lohn nach dem jeweiligen Einzelgesetz beziehen.»

Gesetzliche Definition gemäss ATSG, Art. 10.