Die gesetzliche Definition von Mutterschaft lautet:
«Mutterschaft umfasst Schwangerschaft und Niederkunft sowie die nachfolgende Erholungszeit der Mutter.»
Gesetzliche Definition gemäss ATSG, Art. 5.
Erläuterung
Schwangerschaft gilt ab dem Zeitpunkt der Zeugung. Einige Rechte der Mutterschaft beginnen erst ab der zwölften Schwangerschaftswoche. Niederkunft meint Geburt bzw. Entbindung. Die nachfolgende Erholungszeit der Mutter beläuft sich auf wenige Wochen.