Welche Rechte haben eingetragene Partnerschaften?

Die gesetzliche Definition der Rechte von eingetragenen Partnerschaften lautet:

«Solange eine eingetragene Partnerschaft dauert, ist sie im Sozialversicherungsrecht einer Ehe gleichgestellt. Stirbt ein Partner, so ist die überlebende Person einem Witwer gleichgestellt. Die gerichtliche Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft ist einer Scheidung gleichgestellt.»

Gesetzliche Definition gemäss ATSG, Art. 13a.