Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV ist das Kernstück der Sozialen Sicherheit in der Schweiz. Sie bestimmt, wer gemäss Sozialversicherungsrecht versichert ist. Sie legt Kenngrössen fest, die massgebend für die übrigen Sozialversicherungen sind. Sie definiert die Kriterien der selbstständigen Erwerbstätigkeit und bestimmt, was als Lohn anzusehen ist.
Ziel und Zweck der AHV ist die Existenzsicherung. Die Altersversicherung garantiert eine regelmässige AHV-Rente im Alter. Die Hinterlassenenversicherung soll eine Notlage für die Familie verhindern, falls ein erwerbstätiger Elternteil bzw. die Ehepartner:in sterben.
Die AHV ist für die ganze Bevölkerung in der Schweiz obligatorisch und finanziert sich zu mehr als zwei Dritteln aus den Beitragszahlungen der Versicherten und Arbeitgebenden und zu knapp einem Drittel aus Steuern (Alkohol, Tabak, Mehrwertsteuer).
Die Beiträge sind einkommensabhängig und müssen jedes Jahr entrichtet werden. Wer kein Erwerbseinkommen hat, schuldet einen Mindestbeitrag. Die Höhe der späteren AHV-Rente ist vom Einkommen, der Anzahl Beitragsjahre sowie von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften abhängig. Fehlende Beitragsjahre führen zu Rentenkürzungen.