Alterssparen mit der Säule 3a

Was ist Sparen mit der Säule 3a?

Freiwillige Ergänzung der ersten und zweiten Säule

Die Säule 3a dient der persönlichen Altersvorsorge und ist freiwillig. Sie ist eine Ergänzung zur ersten Säule (AHV, IV und EL) und zur zweiten Säule (Pensionskasse). Jede Einzahlung darf vom Erwerbseinkommen abgezogen werden, was eine gute Möglichkeit ist, Steuern zu sparen.

Die Säule 3a ist eine gebundene Selbstvorsorge. Gebunden meint, dass über das einbezahlte und angesparte Geld bis zum Pensionierungsalter nicht frei verfügt werden kann. Sowohl die Einzahlung als auch die Auszahlung sind an gesetzliche Regeln gebunden.

Worin unterscheiden sich die zweite Säule und die Säule 3a?

Zwischen der zweiten Säule und der Säule 3a bestehen einige Unterschiede.

Für wen ist die Säule 3a sinnvoll?

Für viele Selbstständigerwerbende oder Personen mit niedrigem Erwerbseinkommen, die keiner Pensionskasse angehören, ist die Säule 3a besonders wichtig, um im Alter über die Runden zu kommen.

Die Säule 3a dient als Ersatz für die berufliche Vorsorge (zweite Säule, Pensionskasse) – wobei ein wesentlicher Unterschied besteht: Erspartes aus der Säule 3a wird im Gegensatz zur zweiten Säule nicht als Rente, sondern immer als Kapital ausbezahlt.

Besteht eine Mitgliedschaft bei einer Pensionskasse (berufliche Vorsorge, zweite Säule), darf das angesparte Guthaben aus der Säule 3a für Einkäufe in die Pensionskasse verwendet werden.

Wie kann ein 3a-Konto eröffnet werden?

Für das Alterssparen in der Säule 3a sind nur zwei Vorsorgeformen zugelassen:

  • die gebundene Vorsorgevereinbarung bei Bankstiftungen und
  • die gebundene Vorsorgeversicherung bei Versicherungseinrichtungen (Versicherungsgesellschaften)

Beim 3a-Alterssparen über eine Bank darf jährlich Geld auf ein 3a-Konto überwiesen werden, das eigens für diesen Zweck eingerichtet ist.

Das 3a-Alterssparen über Versicherungsgesellschaften kombiniert das Alterssparen mit einer Risikoversicherung. Das heisst, ergänzend zum Sparen fürs Alter wird ein Vertrag für eine Lebensversicherung abgeschlossen, die bei Invalidität oder Todesfall eine Geldsumme oder eine Rente ausbezahlt.

Wer darf in die Säule 3a einzahlen?

In die Säule 3a einzahlen dürfen Personen, die im entsprechenden Kalenderjahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erwirtschaften:

  • Angestellte
  • Selbstständigerwerbende
  • Arbeitslose, die ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung erhalten
  • Teilinvalide, die ein Taggeld der Invalidenversicherung erhalten und ein AHV-pflichtiges Einkommen haben

Wer im Ausland wohnt und in der Schweiz erwerbstätig ist, darf ebenfalls in der Säule 3a Geld ansparen.

Einzahlungen in die Säule 3a sind ein persönliches Sparen. Der Zivilstand spielt keine Rolle: Auch Eheleute und Personen in eingetragener Partnerschaft können, sofern beide erwerbstätig sind, je eigene 3a-Konten führen und auch beide unabhängig voneinander die maximal zulässigen Beiträge einbezahlen.

Ab welchem Alter darf in die Säule 3a einbezahlt werden?

Einzahlungen in die Säule 3a dürfen nach vollendetem 17. Lebensjahr getätigt werden. Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Einkommen.

Bis zu welchem Alter darf in die Säule 3a einbezahlt werden?

Wenn nach Erreichen des AHV-Referenzalters weiterhin ein AHV-pflichtiges Einkommen erwirtschaftet wird, dürfen bis zu 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters Beiträge an die Säule 3a einbezahlt werden.

Wie viel darf in die Säule 3a einbezahlt werden?

Die Höhe des Betrags, der in die Säule 3a einbezahlt werden darf, ist begrenzt und wird für jedes Jahr gesetzlich festgelegt. Eine maximale Einzahlung ist immer auf ein Kalenderjahr bezogen.

Wie viel eine Person einbezahlen darf, ist davon abhängig, ob im betreffenden Kalenderjahr auch Zahlungen an die zweite Säule getätigt worden sind, sei es durch eine Arbeitgeber:in oder freiwillig durch die versicherte Person.

Personen, die im entsprechenden Kalenderjahr nicht erwerbstätig sind, dürfen keine Einzahlungen in die Säule 3a tätigen. Arbeitslose hingegen dürfen Einzahlungen tätigen, sofern sie offiziell als arbeitslos registriert sind und ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung erhalten.

Die Beiträge können übers Jahr verteilt einbezahlt werden oder auch als Gesamtsumme. Sie müssen nicht regelmässig erfolgen: Es besteht keine Pflicht zur jährlichen Einzahlung und kein Minimalbetrag. Wird ein oder mehrere Jahre lang nichts einbezahlt, so bleibt das Konto dennoch bestehen und das angesparte Kapital erhalten und verzinst.

Die Einzahlung muss im entsprechenden Kalenderjahr erfolgen. Nachzahlungen für vergangene Jahre sind nicht zugelassen.

Wie können erwerbstätige Rentner:innen Beiträge an die Säule 3a leisten?

Wer erwerbstätig ist und bereits eine Altersrente der beruflichen Vorsorge (zweite Säule, Pensionskasse) bezieht, darf bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens in die Säule 3a einbezahlen («grosser Beitrag»). Der einbezahlte Betrag darf jedoch nicht höher sein als CHF 35 280 pro Kalenderjahr.

Wer im Rentenalter erwerbstätig und weiterhin aktiv in der beruflichen Vorsorge (zweite Säule, Pensionskasse) versichert ist, darf maximal CHF 7056 pro Kalenderjahr in die Säule 3a einbezahlen («kleiner Beitrag»).

Einzahlungen in die Säule 3a dürfen maximal fünf Jahre über das Referenzalter getätigt werden (Männer bis ins Alter von 70 Jahren, Frauen von 69 bis 70 Jahren, je nach Alter, siehe Referenzalter).

Worauf ist bei der Einzahlung von 3a-Beiträgen zu achten?

Wie können mit der Säule 3a Steuern gespart werden?

Einzahlungen in die Säule 3a sind von der Einkommensteuer befreit. Das heisst, die Einzahlungen dürfen in der Steuererklärung vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden.

Ebenso wird das Geld, das auf 3a-Konten liegt, nicht dem Vermögen zugerechnet. Es ist vermögenssteuerfrei. Auch der Zins, der einem 3a-Konto gutgeschrieben wird, ist steuerfrei.

Warum wächst ein 3a-Guthaben?

3a-Vorsorgeguthaben werden verzinst. Die Zinssätze sind von Angebot zu Angebot verschieden. Fondsgebundene Anlagen weisen meist einen höheren Zinssatz auf, bergen aber auch ein höheres Verlustrisiko.

Wann darf das 3a-Guthaben bezogen werden?

Vorsorgeguthaben aus der Säule 3a werden regulär im Pensionierungsalter als Kapital ausbezahlt. Die Säule 3a kennt im Gegensatz zur zweiten Säule keine Rente. Der Auszahlungszeitpunkt darf innerhalb eines Rahmens flexibel gestaltet werden. Unter gewissen Umständen darf der gesamte Betrag oder – sofern mehrere 3a-Konten bestehen – auch ein Teil des Guthabens vor dem Rentenalter bezogen werden.

Checkbox Tipps zum Alterssparen in der Säule 3a

Einzahlungen spätestens bis Ende Jahr tätigen

  • Einzahlungen in die Säule 3a bis spätestens Mitte Dezember überweisen, damit das Geld noch rechtzeitig im betreffenden Kalenderjahr verbucht werden kann (Feiertage).
  • Zu spät verbuchtes Geld wird aufs folgende Jahr übertragen. Das Geld darf auch bereits im Januar für das laufende Jahr einbezahlt werden.

Einzahlungen auf 3a-Konten werden zusammengezählt. Insgesamt darf auf alle 3a-Konten zusammen nur der maximal zulässige Gesamtbetrag einbezahlt werden. Es ist nicht zugelassen, auf mehrere Konten den jeweils maximal zulässigen Betrag einzubezahlen. Möglich ist hingegen, den Betrag aufzuteilen und auf mehrere Konten einzubezahlen.

Mehrere 3a-Konten anlegen

Weil von einem 3a-Konto kein Teilbetrag gemacht werden darf, sondern immer das ganze Konto aufgelöst werden muss, lohnt es sich, mehrere 3a-Konten zu führen, damit

  • erstens die Auflösung im Alter gestaffelt erfolgen und schrittweise versteuert werden kann – die Kantone gestalten die Steuern progressiv, das heisst, je höher die ausbezahlte Summe, desto höher der Prozentsatz, der als Steuer zu bezahlen ist
  • zweitens bei einem Vorbezug, zum Beispiel für den Kauf von Wohneigentum oder für Investitionen zum Start einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, nicht gleich das gesamte Vorsorgeguthaben aufgelöst werden muss.

Wie viele 3a-Konten geführt werden dürfen, ist kantonal geregelt und hängt vom Wohnort ab.

Versichern und sparen trennen

Es empfiehlt sich, versichern und sparen zu trennen. Das heisst, es ist ratsam, für das Altersparen in der Säule 3a ein oder mehrere Bankkonten anzulegen und falls zusätzlich eine Lebensversicherung abgeschlossen werden soll, diese nicht an das 3a-Sparen zu koppeln: Sparen bei der Bank, versichern bei einer Versicherungsgesellschaft.

Wird der Abschluss eine Lebensversicherung ins Auge gefasst, lohnt es sich auf jeden Fall vorgängig auch die Möglichkeiten eines verbesserten Versicherungsschutzes in der zweiten Säule (berufliche Vorsorge, Pensionskassen) zu prüfen. Eine Pensionskassenlösung ist stärker reglementiert und bietet grössere Sicherheiten.

Checkbox Besser in die zweite Säule oder Säule 3a investieren?

Ob es ratsamer ist, in eine Pensionskasse oder in die Säule 3a einzuzahlen, lässt sich nicht pauschal sagen und ist individuell nach persönlichen Bedürfnissen abzuwägen. Beiden Säulen gemeinsam ist, dass sie eine solide Vorsorge bilden.

Vorteile zweite Säule (Pensionskasse)

  • Das in der Pensionskasse angesparte Alterskapital wird in der Regel später lebenslang als Rente ausbezahlt. Es gibt auch die Möglichkeit, sich einen Teil als Kapital auszahlen zu lassen.
  • Wer eine hohe Lebenserwartung hat und mit dem Altersguthaben keine Investitionen tätigen will, ist gut beraten, das Guthaben als Rente zu beziehen. Ist bei der Pensionierung der Entscheid zur Rentenlösung gefallen, kann dieser Entscheid nachträglich nicht mehr geändert werden.
  • Die Rente muss nicht separat versteuert werden, sondern gilt als Einkommen und wird den Einkommensteuern zugerechnet.
  • Die Pensionskasse ist neben dem Alterssparen auch eine Risikoversicherung, die bei einer Erwerbsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen die IV-Rente aus der ersten Säule aufbessert und im Todesfall den Hinterlassenen eine Rente bezahlt.Nachteil: Stirbt die versicherte Person vor der Pensionierung und hat sie keine anspruchsberechtigten Hinterlassenen (unverheiratet, keine Kinder), so geht das Ersparte bis auf einen kleinen Restbetrag (drei Jahresrenten) an die Pensionskasse (Solidaritätsprinzip).
  • Im Konkubinat lebende Personen können sich gegenseitig begünstigen, sofern dies das Reglement der Pensionskasse vorsieht und das Konkubinat bei der Pensionskasse ordentlich gemeldet und akzeptiert ist.

Vorteile Säule 3a

  • Die Säule 3a ist keine Versicherung, sondern eine Form von Alterssparen. Es besteht die freie Wahl, bei welcher Bank oder Versicherung das Geld angelegt wird. Es bestehen keine Vorschriften zur Verzinsung.
  • Das Alterskapital wird als Kapital ausbezahlt, über das frei verfügt werden darf. Nachteilig ist, dass das Alterskapital aus der Säule 3a beim Bezug nicht in eine Rente umwandeln lässt. Ausserdem muss die Auszahlung des Altersguthabens separat versteuert werden.
  • Stirbt eine Person vor der Pensionierung bzw. vor dem Bezug des Alterskapitals, wird das bis zu diesem Zeitpunkt in der Säule 3a angesparte Guthaben an die Begünstigten ausbezahlt. Die Reihenfolge der Begünstigten, also an wen das Geld verteilt wird, lässt sich in einem Testament festlegen.
  • War eine verstorbene Person alleinstehend, so fällt im Gegensatz zur zweiten Säule ihr gesamtes Guthaben in der Säule 3a in die Erbmasse. Das heisst, das Guthaben wird ausbezahlt und verbleibt nicht bei der Bank oder der Versicherung.
  • Stirbt eine Person nach der Pensionierung und ist noch Geld aus einer aufgelösten Säule 3a übrig, so fällt dieses in die Erbmasse.
  • Es besteht die Möglichkeit, das angesparte Guthaben der Säule 3a noch vor der Pensionierung zu beziehen und sich damit in eine Pensionskasse einzukaufen, um sich eine Rente zu sichern.