Unfallversicherung UVG

Was ist die Unfallversicherung UVG?

Die Unfallversicherung UVG ist eine berufliche Versicherung, die alle Angestellten obligatorisch gegen gesundheitliche, wirtschaftliche und immaterielle Folgen von Unfällen versichert.

Die Unfallversicherung UVG unterscheidet zwischen Berufsunfall BU und Nichtberufsunfall NBU. Ausserdem deckt sie die Kostenfolgen von Berufskrankheiten. Für Nichtberufsunfall und Berufskrankheiten sind nur Angestellte versichert, die einen Anstellungsvertrag für eine Beschäftigung von mindestens 8 Std. pro Woche haben.

Ausgerichtet werden Pflege- und Sachleistungen (Heilbehandlung, notwendige Hilfsmittel, Reise- und Transportkosten) sowie Geldleistungen (Taggeld, Invalidenrente, Abfindung, Integritäts- und Hilflosenentschädigung, Hinterlassenenrente).

Im Gegensatz zum Unfallzusatz in der Krankenversicherung KVG kommt die Unfallversicherung UVG auch für den Lohnersatz von Angestellten auf. Ausserdem fällt keine Kostenbeteiligung an: Sie kennt weder eine Franchise noch einen Selbstbehalt.

Selbstständigerwerbende können sich freiwillig versichern, wenn sie mehr als CHF 66 690 im Jahr verdienen.

Für gewisse Berufsbereiche ist die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA für die Unfallversicherung UVG zuständig. Eine Unfallversicherung UVG kann auch bei anderen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden.

Was ist ein Unfall?

Das Sozialversicherungsgesetz definiert einen Unfall wie folgt:

Ein Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.

Gesetzliche Definition gemäss ATSG, Art. 4.

In den Sozialversicherungen werden Unfälle und Krankheiten voneinander abgegrenzt, weil je nach Schadensursache eine andere Versicherung zuständig ist.

Was ist ein Berufsunfall?

Als Berufsunfälle gelten Unfälle, die sich während der Ausübung von Arbeiten auf Anordnung oder im Interesse einer Arbeitgeber:in ereignen. Dazu zählen auch Arbeitspausen (sofern während eines befugten Aufenthalts auf dem Betriebsgelände), Geschäfts- und Dienstreisen, Betriebsausflüge, Besuch von Weiterbildungen, Transporte auf dem Arbeitsweg und weitere.

Was ist ein Nichtberufsunfall?

Alle übrigen Unfälle, die gemäss Definition kein Berufsunfall sind, gelten als Nichtberufsunfälle. Das sind folglich Freizeitunfälle, insbesondere Haushaltsunfälle, Sportunfälle, Verkehrsunfälle usw.

Was ist eine Berufskrankheit?

Eine Berufskrankheit liegt dann vor, wenn ein Nachweis zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung erbracht werden kann. Die Krankheit muss vorwiegend durch den Beruf hervorgerufen worden sein und medizinisch nachweisbar sein. Auch die Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit in Folge der Berufsausübung wird anerkannt.

Der Gesundheitsbegriff ist umfassend und bezieht sich nicht nur auf die körperliche, sondern auch auf die geistige und die psychische Gesundheit.

Wer muss obligatorisch versichert werden?

Arbeitgeber:innen müssen obligatorisch alle Personen versichern, die in einem Angestelltenverhältnis stehen, auch Minderjährige und Pensionierte, Teilzeitangestellte und Aushilfen, unabhängig vom Arbeitspensum und unabhängig davon, wie der Lohn ausbezahlt wird, ob als Monatslohn, Stundenlohn, pauschale Entschädigung oder als Naturallohn in Gegenwerten.

Arbeitslose

Alle Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, sind bei der Unfallversicherung UVG versichert. Die Leistungen hierfür erbringt die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA.

Siehe AVIG Art. 8 und 29

Verordnung über die Unfallversicherung UVV, insbesonder Art. 4 und Art. 6

Wer kann sich freiwillig versichern?

Selbstständigerwerbende mit Wohnsitz in der Schweiz können sich freiwillig versichern. Voraussetzung ist, dass sie einen AHV-pflichtigen Mindestverdienst von CHF 66 690 pro Jahr erwirtschaften. Es ist jeder Versicherungsgesellschaft freigestellt, ob sie eine selbstständigerwerbende Person versichern will. Es besteht keine Pflicht zur Aufnahme.

Die Aufnahme hängt unter anderem vom Berufsbereich und den damit verbundenen Risiken ab. Bühnenberufe und andere künstlerische Berufsbereiche wie bildende Kunst gelten als risikobehaftet und sind schwierig zu versichern.

Familienangehörige, die in einem Familienbetrieb mitarbeiten, können freiwillig bei der Unfallversicherung UVG versichert werden, selbst dann, wenn sie keinen Lohn erhalten. Auch hier gilt ein theoretischer Mindestverdienst.

UVG Art. 4, UVV 138

Welche Leistungen erbringt die Unfallversicherung UVG?

Die Unfallversicherung UVG schützt vor den Kosten, die infolge von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfällen entstehen.

Sie deckt auch die Kosten für unfallähnliche Körperschädigungen, für Schädigungen als Folge einer verordneten Heilbehandlung und für Rückfälle bzw. Spätfolgen von früher übernommenen Unfällen und Berufskrankheiten.

Die Unfallversicherung UVG entschädigt Sachleistungen und bezahlt Geldleistungen. Sie kümmert sich also nicht nur um die Bezahlung der Heilung, sondern kommt für Angestellte auch für den mit dem Unfall oder der Berufskrankheit verbundenen Lohnausfall auf. Damit geht sie über die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung KVG hinaus.

Die Vollständige Liste der Leistungen findet sich in der Rechtsliteratur (UVG Art. 10 bis 29, UVV Art 15 bis 40).

Angestellt und gleichzeitig selbstständigerwerbend

Ist eine Person gleichzeitig angestellt und selbstständigerwerbend, so besteht der obligatorische Versicherungsschutz in der Unfallversicherung UVG nur in Bezug auf die Anstellung.

Für Unfälle, die sich während der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit ereignen, bedarf es einer separaten Unfallversicherung: für die Heilungskosten den Unfallzusatz bei der Krankenversicherung KVG, für den Erwerbsersatz eine Unfalltaggeldversicherung bei einer Taggeldkasse; auch der Abschluss einer Berufsunfallversicherung UVG ist möglich, sofern das Jahreseinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit mindestens CHF 66 690 beträgt und eine Versicherungsgesellschaft bereit ist, eine Unfall-Police auszustellen.

Liegt eine Teilzeitanstellung mit einer Arbeitszeit von durchschnittlich mindestens 8 Std. pro Woche vor, so sind Unfälle ausserhalb der Arbeitszeit (Freizeit, Ferien) zwar gedeckt, aber der Schutz ausserhalb der Arbeitszeit bezieht sich nur auf Nichtberufsunfälle NBU. Das heisst, der Freizeitschutz bezieht sich nur auf nichtberufliche Tätigkeiten. Eine weitere berufliche Tätigkeit aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ist nicht gedeckt und muss über den Unfallzusatz in der Krankenversicherung KVG versichert werden.

Schutz bei Teilzeit und mehreren Anstellungen

Jedes Angestelltenverhältnis ist separat zu versichern. Hat eine Person gleichzeitig Jobs bei verschiedenen Arbeitgeber:innen, so muss für jedes einzelne Arbeitsverhältnis ein Versicherungsschutz in der obligatorischen Berufsunfallversicherung UVG vorliegen.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Beginn

Für Angestellte beginnt der Versicherungsschutz mit Beginn des Arbeitsverhältnisses oder ab dem Zeitpunkt des Lohnanspruchs, in jedem Fall mit der Aufnahme des ersten Arbeitswegs.

Für gemeldete Arbeitslose beginnt sie an jenem Tag, an dem die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (Arbeitslosentaggelder) erfüllt sind.

Ende

Der Schutz der Unfallversicherung UVG dauert 31 Tage über das Ende eines Anstellungsverhältnisses hinaus. Genau genommen endet er 31 Tage, nachdem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Danach erlischt er oder kann mit einer Abredeversicherung verlängert werden.

Wer bezahlt die Prämien?

Für Angestellte

Die Prämien für die Berufsunfallversicherung BU inkl. Berufskrankheiten müssen vollumfänglich von der Arbeitgeber:in getragen werden.

Sofern Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung NBU anfallen, dürfen diese der angestellten Person vom Lohn abgezogen werden.

Abweichende Vereinbarungen zu Gunsten von Angestellten sind zulässig. Die Arbeitgeber:in kann sich folglich an den Prämien der Nichtberufsunfallversicherung NBU beteiligen oder diese ganz übernehmen. Hingegen ist die Beteiligung von Angestellten an den Prämien für die Berufsunfallversicherung BU unzulässig.

Angestellte haben mit der Abrechnung der Prämien nichts zu tun. Für die Überweisung der gesamten Beiträge ist die Arbeitgeber:in verantwortlich.

Für Selbstständigerwerbende

Selbstständigerwerbende müssen ihre Beiträge selbst entrichten, sei das in der freiwilligen Berufsunfallversicherung oder über den Unfalleinschluss in der Krankenversicherung KVG.

Wie hoch sind die Prämien?

Die Höhe der Beiträge an die Berufsunfallversicherung UVG bemisst sich für Angestellte an der Höhe des Lohns.

Wie hoch ist der versicherte Verdienst?

Versichert sind Einkommen von Angestellten bis CHF 148 200 pro Jahr. Das entspricht bei 12 Monatslöhnen einem Monatslohn von CHF 12 350 bzw. bei 13 Monatslöhnen einem Monatslohn von CHF 11 400. Darüberhinausgehende Lohnbestandteile können bei Bedarf über eine Taggeldversicherung nach VVG versichert werden.

Sind Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert?

Unfälle auf dem Arbeitsweg sind grundsätzlich Freizeitunfälle. Der Versicherungsschutz in der Unfallversicherung UVG beginnt mit dem Antritt des Arbeitswegs und endet mit der Rückkehr in die Wohnung bzw. das Zuhause.

Ereignet sich ein Unfall auf dem Arbeitsweg, so wird dieser entweder der Berufsunfallversicherung oder Nichtberufsunfallversicherung zugerechnet, abhängig vom Arbeitspensum.

Für Angestellte, die bei einer Arbeitgeber:in mindestens durchschnittlich 8 Std. pro Woche angestellt sind, kommt die Nichtberufsunfallversicherung NBU der Unfallversicherung UVG für die Kosten der Unfallfolgen auf.

Für Angestellte in Anstellungsverhältnissen unter 8 Std. pro Woche pro Arbeitgeber:in ist der Arbeitsweg über die Berufsunfallversicherung BU der Unfallversicherung UVG gedeckt.

Sind Unfälle für Angestellte in den Ferien gedeckt?

Angestellte, die ein Arbeitsverhältnis von mindestens 8 Std. pro Woche haben, sind auch in der Freizeit über die Unfallversicherung UVG geschützt. Das heisst, für die Kostenfolgen von Unfällen, die in den Ferien oder in der sonstigen Freizeit geschehen, kommt die Unfallversicherung UVG via Nichtberufsunfallversicherung NBU auf.

Angestellte mit Anstellungsverhältnissen von weniger als 8 Std. pro Woche geniessen keinen Freizeitschutz in der Unfallversicherung UVG. Sie müssen sich bei der Krankenversicherung KVG für den Unfallzusatz versichern lassen.

Wie ist die Unfalldeckung im Ausland?

Die Deckung der Unfallversicherung UVG gilt weltweit bis maximal zum doppelten Betrag, den die Versicherung in der Schweiz für die gleichen Leistungen bezahlen müsste.

Wann kürzt die Unfallversicherung die Leistungen?

Die Unfallversicherung UVG ist kein Freipass für jegliches Verhalten, das zu Unfällen führt. Leistungen können bei Fehlverhalten gekürzt oder ganz verweigert werden.

Was ist die 8-Stunden-Regel?

Der Versicherungsschutz in der Unfallversicherung UVG gilt für Berufsunfälle und ab einem Arbeitspensum von mindestens 8 Stunden pro Woche und Arbeitgeber:in auch für Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten.

Was ist eine Abredeversicherung?

Der Schutz der Unfallversicherung UVG dauert 31 Tage über das Ende eines Anstellungsverhältnisses hinaus. Diese Frist kann auf Antrag bei der Unfallversicherung UVG um maximal 6 Monate verlängert werden. Die Unfallversicherung UVG gewährt so insgesamt maximal 7 Monate weiterführenden Schutz.

Hilfreich ist dies für Übergangsfristen zwischen zwei Anstellungen oder falls das Arbeitsverhältnis vorübergehend aufgelöst wird. Bei unbezahltem Urlaub von länger als 31 Tagen ist es ebenfalls ratsam, mit der Versicherung bzw. mit der Arbeitgeber:in eine Lösung via Abredeversicherung zu finden.

Bedingung für den Abschluss eine Abredeversicherung ist, dass das Nichtberufsunfallrisiko bereits versichert war. Nach Erlöschen der Abredeversicherung ist die Unfalldeckung wieder bei der Krankenkasse zu versichern.

UVG Art. 3

Wie ist im Versicherungsfall vorzugehen?

Die verunfallte Person oder deren Angehörige müssen den Unfall der Arbeitgeber:in unverzüglich melden. Die Arbeitgeber:in meldet dann das Ereignis der Versicherung. Ein Anmeldeversäumnis kann Leistungskürzungen zur Folge haben.

Es ist wichtig, dass der Unfall medizinisch dokumentiert wird. Deshalb ist bei einem Unfall das Aufsuchen einer Arztpraxis empfohlen.

Ordnet die Unfallversicherung UVG ärztliche Untersuchungen an, muss sich die verunfallte Person diesen unterziehen. Widersetzt sie sich, kann die Versicherung die Leistungen verweigern.

Was leistet die Ersatzkasse UVG für Unternehmen im Kulturbereich?

Arbeitgeber:innen mit projektbezogenen, befristeten Arbeitsverträgen bekunden oft Mühe, eine Versicherungsgesellschaft für die obligatorische UVG zu finden, die bereit ist, eine Unfallversicherungspolice auszustellen. Die Gründe hierfür können verschiedener Natur sein:

  • die Arbeitgeber:in ist in einer erhöhten Risikoklasse tätig wie zum Beispiel im Bühnentanz
  • es sollen kleine Lohnsummen unter CHF 10 000 versichert werden
  • befristet Angestellte haben noch andere Arbeitgeber:innen, was die Unfallversicherungsgesellschaften abschreckt (Vorleistungs- und Rückgriffspflicht)

Zuweisungsformular.

Wo kann als Arbeitgeber:in eine Unfallversicherung UVG abgeschlossen werden?

Unternehmen oder Personen, die Angestellte beschäftigen, müssen obligatorisch eine Berufsunfallversicherung UVG für ihre Angestellten abschliessen. Hierzu können Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften eingeholt werden. Die Liste der zugelassenen Anbieter findet sich beim Bundesamt für Gesundheit BAG.

Liste der zugelassenen Anbieter der Unfallversicherung UVG

Die Versicherungspflicht besteht für alle Anstellungsverhältnisse, auch für Aushilfen, die nur wenige Stunden oder einmalig für eine kurze Zeit arbeiten. Die Anmeldung bei der Unfallversicherung UVG muss erfolgen, bevor die angestellte Person ihre Arbeit aufnimmt oder ihren ersten Lohn erhält.

Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig von der Versicherungsgesellschaft, vom Risiko des Berufsbereichs und der ausgeübten Tätigkeit, vom Geschlecht der Versicherten und von der Lohnsumme.

Die Versicherungsprämie für eine jährliche Lohnsumme aller Angestellten zusammen bis CHF 10 000 beträgt pauschal CHF 100 pro Jahr.

Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Sozialversicherungsrechts ATSG

Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG

Verordnung über die Unfallversicherung UVV

Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten VUV

Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Unfallversicherung HVUV

Quellen und Hinweise

Jahrbuch der Sozialversicherungen, hrm4you.ch, Luzern, 2024

Akte Sozialversicherungen 2024, Keiser Verlag

Arbeitssicherheit – Katalog von Mitteln zum Erreichen der Schutzziele

Sapros

Checkbox Worauf sollten Kulturschaffende bei der Unfallversicherung UVG besonders achten?

Angestellte

Alle Angestellten sind obligatorisch in der Berufsunfallversicherung UVG für Berufsunfälle versichert.

Angestellte in Anstellungsverhältnissen ab 8 Std. pro Woche

Alle Versicherten, die durchschnittlich mindestens 8 Stunden pro Woche bei einer Arbeitgeber:in angestellt sind, geniessen den vollen Versicherungsschutz für Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfälle.

Das heisst, sie sind auch in der Freizeit und in den Ferien in der Unfallversicherung UVG geschützt. Egal, ob sich ein Unfall während der Arbeitszeit oder in der Freizeit ereignet, die Unfallversicherung UVG kommt für die Heilungskosten und für die Lohnfortzahlung auf.

Die Lohnfortzahlung nach Freizeitunfällen gilt jedoch nur für die Anstellungsverhältnisse von über 8 Std. pro Woche. Hat eine Person gleichzeitig noch weitere Anstellungsverhältnisse, die weniger als 8 Std. pro Woche betragen, so erfolgt für jene keine Lohnfortzahlung, sofern für diese keine separate Taggeldversicherung TGK besteht. Das gleiche gilt, falls eine Person neben ihrer Anstellung noch selbstständigerwerbend ist.

Angestellte in Anstellungsverhältnissen unter 8 Std. pro Woche

Ereignet sich ein Unfall während der Arbeitszeit, kommt die Unfallversicherung UVG für die Heilungskosten und für die Lohnfortzahlung auf.

Ereignet sich der Unfall in der Freizeit, ist die Unfallversicherung der Krankenkasse nach KVG zuständig. Diese kommt zwar für die Heilungskosten auf, jedoch nicht für die Lohnfortzahlung. Für die Lohnfortzahlung braucht es eine separate Taggeldversicherung.

Ist eine angestellte Person gleichzeitig auch selbstständigerwerbend, so sind Unfälle, die sich während der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit ereignen, nicht über die Unfallversicherung UVG geschützt.

Selbstständigerwerbende

Selbstständigerwerbende Kulturschaffende sind nicht in der obligatorischen Berufsunfallversicherung UVG geschützt. Sie können sich einer freiwilligen Berufsunfallversicherung anschliessen, wenn sie mehr als CHF 66 690 im Jahr verdienen. Ansonsten bleibt ihnen nur die Unfallabsicherung über die Krankenversicherung KVG.

Arbeitgeber:innen

Unternehmen oder Personen, die Angestellte beschäftigen, müssen obligatorisch eine Berufsunfallversicherung UVG für ihre Angestellten abschliessen. Hierzu können Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften eingeholt werden.

Die Versicherungspflicht besteht für alle Anstellungsverhältnisse, auch für Aushilfen, die nur wenige Stunden oder einmalig für eine kurze Zeit arbeiten. Die Anmeldung bei der Unfallversicherung UVG muss erfolgen, bevor die angestellte Person ihre Arbeit aufnimmt oder ihren ersten Lohn erhält.

Die Versicherungsprämie für eine jährliche Lohnsumme aller Angestellten zusammen bis CHF 10 000 beträgt pauschal CHF 100 pro Jahr.

Abredeversicherung – Schutz für Angestellte bei Stellenwechsel und unbezahltem Urlaub

Der Schutz der Unfallversicherung UVG dauert 31 Tage über das Ende eines Anstellungsverhältnisses hinaus. Diese Frist kann auf Antrag bei der Unfallversicherung UVG um maximal 6 Monate verlängert werden. Die Unfallversicherung UVG gewährt so insgesamt maximal 7 Monate weiterführenden Schutz.

Prämien sparen

Angestellte mit einem Arbeitspensum von durchschnittlich mindestens 8 Std. pro Woche bei mindestens einer Arbeitgeber:in können die Unfalldeckung bei der Krankenversicherung KVG aufheben und so Prämien sparen.

Personen mit kurzen, wechselnden oder unregelmässigen Anstellungsverhältnissen ist jedoch empfohlen, die Unfalldeckung bei der Krankenversicherung KVG (bei der Krankenkasse) bestehen zu lassen, damit der Unfallschutz fortwährend gewährleistet ist, auch wenn dadurch zwischenzeitlich eine doppelte Deckung besteht.

Vorsicht bei gleichzeitiger Anstellung und selbstständiger Erwerbstätigkeit: Angestellte, die gleichzeitig auch Tätigkeiten als Selbstständigerwerbende ausüben, sollten den Unfallzusatz bei der Krankenversicherung KVG nicht sistieren. Die Unfallversicherung UVG kommt nicht für Berufsunfälle aus selbstständiger Erwerbstätigkeit auf, sofern hierfür keine separate Versicherung nach UVG abgeschlossen worden ist.

Checkbox Was tun als Arbeitgeber:in, wenn keine Versicherung eine UVG-Police ausstellen will?

Ist es als Arbeitgeber:in nicht möglich, eine Versicherungsgesellschaft für die obligatorische Unfallversicherung UVG zu finden, bleibt einzig der Weg über die Schweizer Ersatzkasse UVG.

Die Ersatzkasse UVG kann eine Zuweisung zu einer Versicherungsgesellschaft vornehmen, die dazu verpflichtet wird, eine UVG-Police auszustellen.

Voraussetzung ist, dass insgesamt mindestens drei Ablehnungen vorliegen und die Gründe für die Ablehnungen genannt werden können.

Ein Antrag auf Zuweisung muss per Formular eingereicht werden und kann nicht rückwirkend erfolgen. Die Ersatzkasse UVG muss zwingend vor Arbeitsbeginn kontaktiert werden.