Arbeitslosenversicherung ALV

Was ist die Arbeitslosenversicherung?

Was ist der Zweck der Arbeitslosenversicherung?

Die Arbeitslosenversicherung bekämpft bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit. Sie ist für alle angestellten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch.

Die Arbeitslosenversicherung schützt Angestellte ab Abschluss der obligatorischen Schulzeit bis zur Pensionierung. Personen, die wegen Krankheit oder Unfall beurlaubt sind, haben unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung.

Angestellte in Berufen mit typischerweise kurzen Anstellungsverhältnissen, so wie sie im Kulturbereich häufig vorkommen, profitieren von einigen Sonderregelungen der Arbeitslosenversicherung.

Was ist arbeitslos?

Als arbeitslos gilt, wer keine Anstellung hat und eine solche sucht. Dabei wird unterschieden zwischen ganz und teilweise arbeitslos.

Ganz arbeitslos

Als ganz arbeitslos gilt, wer in keinem Arbeitsverhältnis steht und eine Vollzeitbeschäftigung sucht. Als Vollzeitbeschäftigung gilt ein Pensum von mindestens 90 Prozent.

Arbeitslosigkeit gemäss gesetzlicher Definition siehe AVIG Art. 10.

Teilweise arbeitslos

Als teilweise arbeitslos gilt,

  • wer in keinem Arbeitsverhältnis steht und eine Teilzeitbeschäftigung sucht
  • oder wer eine Teilzeitbeschäftigung hat und eine Vollzeit- oder eine weitere Teilzeitbeschäftigung sucht.

Als Teilzeitbeschäftigung gilt ein Pensum von weniger als 90 Prozent. Teilweise arbeitslos kann auch sein,

  • wer mehrere Teilzeitanstellungen hat und wenn eine oder mehrere dieser Teilzeitanstellungen enden oder im Pensum reduziert werden,
  • wer eine oder mehrere Teilzeitanstellungen hat und parallel dazu selbstständigerwerbend ist und eine oder mehrere der Teilzeitanstellungen enden oder im Pensum reduziert werden.

Wem bietet die Arbeitslosenversicherung keinen Schutz?

Welche Leistungen erbringt die Arbeitslosenversicherung?

Die Arbeitslosenversicherung erbringt Sachleistungen und Geldleistungen.

Wer darf Arbeitslosentaggelder beziehen?

In den Genuss von Leistungen der Arbeitslosenversicherung kommt, wer

  • eine Anstellung aus einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag verloren hat,
  • nach der Ausbildung keinen Job findet oder
  • aus bestimmten Gründen gezwungen ist, eine Anstellung zu suchen, insbesondere nach Ehescheidung, Ehetrennung, Verwitwung oder Wegfall der IV-Rente.

Was ist Arbeitslosenentschädigung ALE?

Arbeitslosenentschädigung, abgekürzt ALE (Arbeitslosentaggeld), ist ein Lohnersatz für arbeitslose Personen, die beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) als arbeitslos gemeldet sind und eine Anstellung suchen.

Arbeitslosentschädigung wird auch bei Teilzeitarbeitslosigkeit ausgerichtet, also wenn zum Beispiel einer von zwei Jobs wegbricht und ein Ersatz gesucht wird.

Arbeitslosigkeit gilt ab einem Lohnverlust von zwei aufeinanderfolgenden Tagen bzw. bei Teilzeit ab einem Lohnverlust von zwei Tagen innerhalb von zwei Wochen.

Die arbeitslose Person muss bestimmte Bedingungen erfüllen, um einen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung geltend machen zu können.

Wer muss Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen?

Wie werden die ALV-Beiträge entrichtet?

Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung werden zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen bezahlt. Sie werden zwischen angestellter Person und Arbeitgeber:in hälftig geteilt. Der gesamte ALV-Beitrag ist von der Arbeitgeber:in zusammen mit den AHV-IV-EO-Beiträgen an die zuständige AHV-Ausgleichskasse zu überweisen.

Wie hoch sind die ALV-Beiträge?

Die ALV-Beiträge sind 2,2 Prozent des AHV-pflichtigen Bruttolohns: 1,1 Prozent werden direkt vom Lohn abgezogen, 1,1 Prozent fügt die Arbeitgeber:in hinzu.

Die ALV-Beiträge werden erhoben für Jahreslöhne zwischen CHF 2300 und CHF 148 000. Erreicht ein Lohn die Minimalgrenze von CHF 2300 pro Jahr, so sind die ALV-Beiträge auf den ganzen Lohn geschuldet. Lohnanteile über CHF 148 000 im Jahr sind nicht beitragspflichtig und auch nicht versichert.

Die Beitragspflicht gilt pro Arbeitsverhältnis. Löhne werden nicht zusammengerechnet. Bestehen mehrere Arbeitsverhältnisse und erreichen die einzelnen Löhne zusammengezählt die Grenze von CHF 148 000, so sind dennoch alle Lohnanteile beitragspflichtig, weil die Beitragspflicht pro Arbeitsverhältnis und nicht pauschal gilt.

Wann beginnt und wann endet die ALV-Beitragspflicht?

Die ALV-Beitragspflicht für Angestellte beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs.

Die ALV-Beitragspflicht endet mit dem jeweiligen Anstellungsverhältnis, spätestens aber wenn das Referenzalter der Pensionierung erreicht ist (siehe AHV). Wer über das Referenzalter hinaus angestellt bleibt, ist beitragsbefreit und auch nicht mehr versichert.

Die ALV-Beitragspflicht endet auch bei freiwilliger Frühpensionierung – also beim Vorbezug der AHV-Rente. Damit erlischt der Schutz der Arbeitslosenversicherung. Erfolgt die vorzeitige Pensionierung jedoch unfreiwillig, bleibt der Anspruch bestehen.

Wie hoch ist das Arbeitslosentaggeld?

Wie werden Zwischenverdienste belohnt?

Was ist ein Zwischenverdienst?

Alle Bemühungen, die dazu beitragen, finanziell wieder auf eigenen Beinen zu stehen, werden belohnt. Ein Zwischenverdienst ist ein Verdienst, der während der Stellensuche temporär erwirtschaftet wird. Als Zwischenverdienst gilt jedes Einkommen aus unselbstständiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit, das eine arbeitslose Person innerhalb einer Kontrollperiode erzielt, also während der Zeit des Anspruchs auf Arbeitslosentaggeld.

Ein Zwischenverdienst gilt dann als solcher, wenn der Lohn aus dem Zwischenverdienst tiefer ist als die effektive Arbeitslosenentschädigung.

Warum müssen Zwischenverdienste dem RAV gemeldet werden?

Es ist wichtig, dass ein Zwischenverdienst den Behörden (RAV) gemeldet wird. Mit gemeldeten Zwischenverdiensten steht einer arbeitslosen Person ein höheres Einkommen zu als die blosse Arbeitslosentschädigung. Nicht gemeldete Zwischenverdienste haben dagegen eine Kürzung der Arbeitslosenentschädigung zur Folge.

Wie lange wird das Arbeitslosentaggeld ausbezahlt?

Wie weiter, wenn alle Arbeitslosentaggelder bezogen worden sind?

Hat eine versicherte Person alle ihr zustehenden Arbeitslosentaggelder bezogen, erlischt der Anspruch auf weitere Taggelder. Die versicherte Person wird dann als ausgesteuert bezeichnet. Die Arbeitslosenversicherung ist nicht weiter zuständig.

Wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder eine Anstellung gefunden, so beginnt die Bezugsrahmenfrist erneut zu laufen und ab einem gewissen Zeitpunkt ist die versicherte Person wieder zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung berechtigt, sollte sie erneut arbeitslos werden.

Kann die arbeitslose Person nach der Aussteuerung finanziell nicht für sich aufkommen, bleibt nur die Möglichkeit, sich selbstständig um eine Notüberbrückung zu bemühen, sei es bei öffentlichen oder privaten Stellen und Organisationen.

Die Berufsverbände erteilen Auskunft.

Welcher Sozialversicherungsschutz besteht während Arbeitslosigkeit?

Die Beiträge für bestimmte Sozialversicherungen werden während des Bezugs von Arbeitslosentaggeldern weiterhin gedeckt.

Was deckt die Arbeitslosenversicherung bei Mutterschaft?

Leistungen der ALV vor der Entbindung

Eine arbeitslose schwangere Frau, die gesund ist, erhält normalerweise bis zur Entbindung ihr Arbeitslosentaggeld, da sie als vermittlungsfähig gilt. In den zwei Monaten vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin ist sie nicht mehr verpflichtet, sich um eine Arbeitsstelle zu bemühen.

Leistungen der ALV während des Mutterschaftsurlaubs

Eine Frau, die zum Zeitpunkt der Entbindung arbeitslos ist, hat Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, die von der AHV-Ausgleichskasse ausbezahlt wird. Für die Höhe der Mutterschaftsentschädigung ist der Lohn vor der Arbeitslosigkeit massgebend. Dadurch wird die Arbeitslosenakte am Tag der Entbindung gelöscht und die Mutter wird für die Zeit ihres Mutterschaftsurlaubs aus der Arbeitslosigkeit entlassen.

Leistungen der ALV nach dem Mutterschaftsurlaub

Wenn die Mutter nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs wieder eine Beschäftigung aufnehmen möchte, muss sie sich am Folgetag nach Ablauf ihres Mutterschaftsurlaubs – ab der 15. Woche nach der Entbindung – erneut arbeitslos melden.

Leistungen der ALV für den anderen Elternteil

Ist der andere Elternteil während der Geburt des Kindes arbeitslos gemeldet und bezieht er bereits Taggelder der Arbeitslosenversicherung, so besteht Anspruch auf eine Entschädigung des anderen Elternteils (ehemals Vaterschaftsentschädigung, seit 2024 neu als Entschädigung des anderen Elternteils bezeichnet). Diese berechtigt, innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes 14 Tage Urlaub zu nehmen – als einzelne Tage oder auch zusammenhängend.

Diese Tage werden jedoch nicht von der Arbeitslosenversicherung entschädigt. Es obliegt dem anderen Elternteil, den Anspruch auf Entschädigung direkt bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse der letzten Arbeitgeber:in geltend zu machen.

Wie unterstützt die Arbeitslosenversicherung die Selbstständigkeit?

Gleichzeitige Anstellung und selbstständige Erwerbstätigkeit

Es ist möglich, eine selbstständige Erwerbstätigkeit und eine unselbstständige Erwerbstätigkeit (Anstellung) zu kombinieren. Wenn in diesem Fall die Anstellung gekündigt wird, so hat die versicherte Person Anspruch auf Arbeitslosentaggeld für den Lohnverlust aus der Anstellung, während sie ihre selbstständige Erwerbstätigkeit fortsetzt.

Die Art der selbstständigen Erwerbstätigkeit bestimmt die Berechnung der ALV-Leistungen, je nachdem, ob diese als dauerhaft oder nur als gelegentlich angesehen wird.

Wie unterstützt die Arbeitslosenversicherung den Einstieg in die selbstständige Erwerbstätigkeit?

Arbeitslose, die eine dauernde selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, werden von der Arbeitslosenversicherung während der Planungsphase unterstützt und erhalten hierzu maximal 90 so genannte Planungstaggelder innerhalb der ordentlichen Rahmenfrist von 2 Jahren. Das sind 18 Wochen bzw. rund 4 Monate.

Über die Auszahlung von Planungstaggeldern hinaus bietet das RAV Kurse zur Unternehmensgründung und Unternehmensführung an.

Während der Planungsphase ist die versicherte Person von ihren Pflichten der Stellensuche befreit. Sie braucht sich weder zu bewerben noch muss sie eine Anstellung annehmen.

Siehe AVIG Art. 71a ff. und Weisung AVIG AMM (2023) K21.

Was ist Kurzarbeitsentschädigung KAE?

Kurzarbeit ist eine vorübergehende, vollständige oder teilweise Reduzierung der Tätigkeit eines Unternehmens, während das vertragliche Arbeitsverhältnis mit den Angestellten aufrechterhalten wird. Kurzarbeit wird nur akzeptiert, wenn sie auf wirtschaftliche Ursachen (konjunktureller oder struktureller Art) zurückzuführen und unvermeidbar ist.

Die Kurzarbeitsentschädigung KAE ist eine Entschädigung für jene Angestellte, deren Arbeitszeiten und folglich auch die Löhne vorübergehend reduziert werden, um das Unternehmen zu retten. Dabei kann es sich um den ganzen Betrieb oder auch nur um eine Abteilung eines Betriebs handeln.

Siehe weiterführend AVIG Praxis KAE C1ff, S.28ff (2023).

Was ist Insolvenzentschädigung?

Anspruch auf Insolvenzentschädigung haben Angestellte, deren Arbeitgeber:in insolvent, das heisst zahlungsunfähig ist und die ausstehenden Löhne nicht mehr bezahlen kann.

Die Arbeitslosenkasse übernimmt maximal die Zahlung der Löhne der vorausgegangenen vier Monate.

Was ist Schlechtwetterentschädigung?

Anspruch auf eine Schlechtwetterentschädigung haben Angestellte, die wegen schlechten Wetters ihrer Arbeit nicht nachgehen können, sofern die Arbeit trotz aller Schutzvorkehrungen technisch, wirtschaftlich oder aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist. Von der Schlechtwetterentschädigung profitieren einige wenige Berufsbereiche, die vom Bundesrat bestimmt werden. Die Schlechtwetterentschädigung ist nicht für den Kulturbereich vorgesehen.

Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Sozialversicherungsrechts ATSG

Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz) AVIG

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz) AVIV

Weisung AVIG ALE (AVIG-Praxis ALE), Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung (TC), Stand: 01.01.2024: C1, C6; Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Staatssekretariat für Wirtschaft

Quellen und Hinweise

Merkblätter des Bundes

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Jahrbuch der Sozialversicherungen, hrm4you.ch, Luzern, 2024

Akte Sozialversicherungen 2024, Keiser Verlag

Checkbox Sonderregelungen der Arbeitslosenversicherung für Kulturberufe

Vermittlungsfähigkeit

Bei Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen besteht das Recht auf längere Arbeitssuche im angestammten Beruf.

Höhe der Arbeitslosentaggelder

Bei stark schwankenden Einkommen kann für die Bestimmung der Höhe der Arbeitslosentaggelder ein längerer Zeitraum als Berechnungsgrundlage gewährt werden.

Beitragszeit

Für Kulturberufe werden die ersten 60 Tage einer Anstellung als doppelte Beitragszeit angerechnet. Das gilt auf für Zwischenverdienste.

Checkbox Job verloren, was tun?

1. Kündigungsfristen prüfen.

Hat die Arbeitgeber:in die gesetzliche Kündigungsfrist und die Kündigungsvorschriften eingehalten? Falls nicht, ist die Kündigung nichtig.

2. Arbeitslosigkeit anmelden.

Den Jobverlust sofort beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV anmelden. Dies kann auch elektronisch erfolgen über den so genannten Job-Room, dem Stellensuchportal des Bundes.

Job-Room

Die Anmeldung sollte frühzeitig erfolgen, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, am besten bereits dann, wenn die Kündigung ausgesprochen wurde. Eine frühzeitige Anmeldung bringt keine Nachteile, im Gegenteil. Eine zu späte Anmeldung bedeutet Straftage, so genannte Einstelltage, für die die Arbeitslosentaggelder gestrichen werden.

Das RAV lädt innerhalb von 15 Tagen nach Anmeldung zu einen Erstgespräch ein.

3. Sofort nach Erhalt der Kündigung nach Arbeit suchen.

Die Pflicht zur Mitwirkung zur Jobfindung beginnt bereits drei Monate vor dem Stellenverlust bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem er bekannt ist. Um einen Anspruch auf Arbeitslosentaggeld geltend machen zu können, muss eine versicherte Person ihre Bemühungen gegenüber dem RAV belegen können.

In der Regel wird eine Frist von 4 bis 6 Monaten gewährt, innerhalb derer nach einer neuen Anstellung im angestammten Beruf gesucht werden darf. Danach ist die Suche auch auf andere Berufsbereiche auszuweiten. Für Kulturberufe gilt eine längere Frist.

4. Auswirkungen auf die Sozialversicherungen prüfen und Schutz sicherstellen.

Eine Kündigung wirkt sich auf den Sozialversicherungsschutz aus.

Krankenkasse

Besteht über die Arbeitgeber:in eine Kollektivversicherung bei der Krankenkasse, erlischt der Kollektivschutz und eine private Anmeldung ist erforderlich. Allenfalls kann die Kollektivversicherung in eine Einzelversicherung umgewandelt werden.

Unfallversicherung

Wer den Job verliert, fällt aus der obligatorischen Berufsunfallversicherung. Bei Jobs mit einer Arbeitszeit von mindestens 8 Stunden pro Woche besteht auch eine Nichtberufsunfalldeckung für Freizeitunfälle.

Der Versicherungsschutz erlischt in der Regel 31 Tage nach Ende des Anstellungsverhältnisses. Für eine Verlängerung bis zu weiteren 6 Monaten kann eine Abredeversicherung vereinbart werden. Für den weiterführenden Versicherungsschutz muss nach Ablauf der 31 Tage oder für die Zeit nach Ablauf der Abredeversicherung eine Unfallversicherung bei einer Krankenkasse abgeschlossen werden.

Taggeldversicherung

Eine Taggeldversicherung schützt vor Lohnausfall wegen Krankheit und Unfall. Besteht eine private Einzelversicherung, ist die Einkommensänderung durch den Jobverlust zu melden. Besteht eine Kollektivtaggeldversicherung über die Arbeitgeber:in, erlischt der Versicherungsschutz. Allenfalls besteht die Möglichkeit, von der Mitgliedschaft bei der Kollektivversicherung in eine Einzelversicherung zu wechseln (ist mit höheren Prämien verbunden).

Pensionskasse

Sofern über die Arbeitgeber:in eine Versicherungsdeckung bei einer Pensionskasse besteht, bleibt der Risikoschutz für Invalidität und Todesfall für 30 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. Danach erlischt er, sofern innerhalb von 30 Tagen kein neues Arbeitsverhältnis mit obligatorischem Pensionskassenbeitritt eingegangen wird.

Möglichkeit einer Abredeversicherung prüfen. Der Risikoschutz kann maximal um 6 Monate verlängert werden.

Das angesparte Altersguthaben aus der beruflichen Vorsorge ist der Pensionskasse der nachfolgenden Arbeitgeber:in zu überweisen. Falls kein neues Arbeitsverhältnis eingegangen wird, ist das Geld innerhalb von zwei Jahren auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice oder der Auffangeinrichtung Stiftung BVG zu überweisen.

Mutterschaftsentschädigung und Entschädigung für den anderen Elternteil

Eine Kündigung hat auch Auswirkungen auf die Mutterschaftsversicherung und auf die mit ihr zusammenhängenden Versicherungen der EO (Erwerbsersatzordnung). Anrecht auf Mutterschaftsentschädigung besteht nur, wenn eine Frau während der Schwangerschaft mindestens 5 Monate erwerbstätig gewesen ist (bei Frühgeburt entsprechend kürzere Dauer).

Die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung führt den Schutz fort. Wird auf eine Anmeldung verzichtet, erlischt je nach Anstellungsdauer und Geburtszeitpunkt der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Das gleiche gilt für die Entschädigung für den anderen Elternteil (ehemals Vaterschaftsversicherung).