Zu den Sachleistungen zählen in erster Linie Eingliederungsmassnahmen, die der Verbesserung der Erwerbstätigkeit dienen. Dazu zählen medizinische Massnahmen, Integrationsmassnahmen, berufliche Massnahmen, Hilfsmittel sowie Taggelder und Reisekostenvergütungen als zusätzliche Leistungen.
Integrationsmassnahmen haben zum Ziel, die Erwerbsarbeit dauernd und wesentlich zu verbessern. Massnahmen können bereits vor einer IV-Anmeldung beantragt werden, wenn absehbar ist, dass eine Person aus gesundheitlichen Gründen am Arbeitsplatz nicht weiterbeschäftigt werden kann (Früherfassung).
Berufliche Massnahmen umfassen Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und Ausbildungsbeiträge (Umschulungen).
Personen unter 20 Jahren haben Anrecht auf medizinische Massnahmen zur Eingliederung in die obligatorische Schule, in die Erstausbildung, ins Erwerbsleben oder einen Aufgabenbereich.
Ebenso haben Personen mit Geburtsgebrechen bis zum vollendeten 20. Altersjahr Anspruch auf medizinische Behandlungen (für über 20-Jährige muss die Krankenversicherung KVG für die Kosten medizinischer Belange aufkommen).
Als Sachleistungen werden ferner Assistenzbeiträge für ein selbstbestimmtes Wohnen zu Hause ausgerichtet sowie Hilfsmittel für den Beruf und im Alltag mitfinanziert.
Eingliederungsmassnahmen