Betreuungsentschädigung BUE (Betreuungsurlaub)

Was ist die Betreuungsentschädigung BUE?

Die Betreuungsentschädigung ist ein teilweiser Einkommensersatz für einen erwerbstätigen Elternteil (angestellt oder selbstständig), der ein minderjähriges Kind betreut, das wegen einer Krankheit oder eines Unfalls schwer beeinträchtigt ist. Es besteht ein Anspruch auf Taggelder für 98 Urlaubstage.

Wer hat Anrecht auf Betreuungsentschädigung?

Betreuungsentschädigung (Betreuungsurlaub) können Eltern beantragen, die ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen und hierfür ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen. Sie müssen erwerbstätig sein, also angestellt oder von der AHV-Ausgleichskasse als selbstständigerwerbend registriert sein oder im Betrieb der Ehefrau bzw. des Ehemannes gegen Lohn mitarbeiten.

Pro Krankheitsfall oder Unfall besteht nur ein Anspruch pro Elternpaar. Das heisst, der Entschädigungsanspruch kann nicht von einem Elternteil und dann nach Ablauf der 98 Tage ein zweites Mal vom anderen Elternteil beantragt werden.

Wie lange dauert die Betreuungsentschädigung?

Der Betreuungsurlaub dauert höchstens 98 Tage bzw. 14 Wochen. Mit Auszahlung des ersten Taggelds beginnt eine Rahmenfrist von 18 Monaten (anderthalb Jahre) zu laufen. Innerhalb dieser Rahmenfrist besteht der Anspruch auf höchstens 98 Taggelder. Nicht bezogene Taggelder verfallen.

Falls beide Elternteile bezugsberechtig sind, wird der Entschädigungsanspruch nur einmal gewährt. Das heisst, jeder Elternteil hat Anrecht auf maximal die Hälfte der Taggelder, sofern die Eltern keine andere Aufteilung wählen.

Der Anspruch auf die Entschädigung erlischt vorzeitig, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Er bleibt aber bestehen, wenn das Kind zur Zeit des Betreuungsurlaubs innerhalb der Rahmenfrist volljährig wird.

Wie hoch ist die Betreuungsentschädigung?

Als Betreuungsentschädigung werden 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens ausgerichtet, höchstens CHF 220 pro Tag. Der Betrag wird längstens 98 Tage ausbezahlt, der Gesamtbetrag beläuft sich insgesamt höchstens auf CHF 21 560.

Wer bezahlt die Beiträge und wie hoch sind sie?

Für die Betreuungsentschädigung werden keine separaten Beiträge erhoben. Sie sind bereits in den Abgaben für die Erwerbsersatzordnung EO enthalten. Die Betreuungsentschädigung ist Teil der Erwerbsersatzordnung.

Gesetzliche Grundlagen

Mutterschaftsentschädigung MSE, Entschädigung des anderen Elternteils EAE (vormals Vaterschaftsentschädigung), Betreuungsentschädigung BUE und Adoptionsentschädigung AdoptE sind Bestandteil der Erwerbsersatzordnung EO.

Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Sozialversicherungsrechts ATSG

Bundesgesetz über den Erwerbsersatz EOG

Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz EOV

Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung VVEAbG