Mutterschaftsentschädigung MSE und Entschädigung des anderen Elternteils EAE

Was sind Mutterschaftsentschädigung MSE und Entschädigung des anderen Elternteils EAE?

Mutterschaftsentschädigung MSE und Entschädigung des anderen Elternteils EAE (vormals Vaterschaftsentschädigung) garantieren erwerbstätigen Eltern (angestellt oder selbstständig) einen teilweisen Einkommensersatz nach der Geburt eines Kindes.

Die Höhe des Taggeldes ist für beide dieselbe, jedoch sind die Dauer des Bezugs und die Gesamtsumme der Entschädigung für die Mutter und den anderen Elternteil verschieden. Für die Mutter besteht ein Anspruch auf Taggelder für 98 Urlaubstage, für den anderen Elternteil auf Taggelder für 14 Urlaubstage.

Wer darf Mutterschaftsentschädigung bzw. Entschädigung des anderen Elternteils beziehen?

Die Mutter und der andere Elternteil, die einer Erwerbsarbeit nachgehen, haben grundsätzlich Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung bzw. eine Entschädigung des anderen Elternteils.

Anspruch auf Entschädigung des anderen Elternteils haben der Vater des Kindes oder die Ehefrau der Mutter, sofern er oder sie zivilrechtlich als anderer Elternteil gelten.

Die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit nach dem Mutterschaftsurlaub ist keine Voraussetzung für den Bezug der Taggelder.

Wie müssen Mutterschaftsentschädigung und Entschädigung des anderen Elternteils angefordert werden?

Der Entschädigungsanspruch ist bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse über die Arbeitgeber:innen bzw. direkt anzumelden.

Wie lange dauert die Mutterschaftsentschädigung?

Dauer der Mutterschaftsentschädigung

Die Mutterschaftsentschädigung beginnt am Tag der Geburt und dauert 98 Tage, also 14 Wochen. Der Bezug erfolgt am Stück. Das heisst, er kann nicht in mehreren Etappen über eine längere Zeit eingefordert werden.

Wann verfällt der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung?

Der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung erlischt:

  • nach 98 Tagen Bezug
  • per sofort bei Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit, auch bei teilweiser Erwerbstätigkeit oder bei selbstständiger Erwerbstätigkeit!
  • per sofort, wenn die Mutter stirbt.

Wie hoch ist die Mutterschaftsentschädigung?

Als Mutterschaftsentschädigung werden 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens ausgerichtet, höchstens CHF 220 pro Tag. Der Betrag wird längstens 98 Tage ausbezahlt, der Gesamtbetrag beläuft sich insgesamt höchstens auf CHF 21 560.

Wie lange dauert die Entschädigung des anderen Elternteils?

Dauer der Entschädigung des anderen Elternteils

Die Entschädigung des anderen Elternteils beginnt am Tag der Geburt und dauert 14 Tage, also 2 Wochen.

Wann verfällt der Anspruch auf Entschädigung des anderen Elternteils?

Der Anspruch auf Entschädigung des anderen Elternteils erlischt nach dem Bezug von 14 Taggeldern, spätestens nach Ablauf der Rahmenfrist von 6 Monaten nach der Geburt.

Wie hoch ist die Entschädigung des anderen Elternteils?

Als Entschädigung des anderen Elternteils werden 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens ausgerichtet, höchstens CHF 220 pro Tag. Der Betrag wird längstens 14 Tage lang ausbezahlt, der Gesamtbetrag beläuft sich insgesamt höchstens auf CHF 3080.

Wer bezahlt die Beiträge und wie hoch sind sie?

Für die Mutterschaftsentschädigung und die Entschädigung des anderen Elternteils werden keine separaten Beiträge erhoben. Sie sind bereits in den Abgaben für die Erwerbsersatzordnung EO enthalten. Die Mutterschaftsentschädigung und die Entschädigung des anderen Elternteils sind Teil der Erwerbsersatzordnung.

Gesetzliche Grundlagen

Mutterschaftsentschädigung MSE, Entschädigung des anderen Elternteils EAE (vormals Vaterschaftsentschädigung), Betreuungsentschädigung BUE und Adoptionsentschädigung AdoptE sind Bestandteil der Erwerbsersatzordnung EO.

Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts ATSG.

Bundesgesetz über den Erwerbsersatz EOG

Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz EOV

Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung VVEAbG