Krankenkassenprämien sparen

Wie können Krankenkassenprämien gespart werden?

Die Kosten für die obligatorische Krankenversicherung fallen bei tiefen Einkommen besonders ins Gewicht. Zwar ist die Höhe der Prämien unabhängig von Einkommen und Vermögen der versicherten Person. Doch gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Prämien zu reduzieren und das persönliche Budget zu entlasten.

Das Anrecht auf medizinische Leistungen ist von Gesetzes wegen bei allen Krankenkassen und allen Versicherungsmodellen der obligatorischen Grundversicherung dasselbe. Im Komfort gibt es unter den Versicherungsmodellen gewisse Unterschiede.

Einige Modelle haben keinerlei Auswirkungen auf die Wahlfreiheit, von wem die medizinischen Leistungen erbracht werden sollen, andere erfordern im Krankheitsfall eine höhere Kostenbeteiligung und bergen damit ein finanzielles Risiko.

Kostengünstigere Versicherungsmodelle schränken in der Regel das Recht auf die freie Arztwahl ein (Hausarztmodell, HMO, Managed Care, telefonischer Beratungsdienst usw.). Bei kostengünstigen Modellen entscheidet vor einer medizinischen Behandlung ein Gatekeeper, wie, wo und von wem die Behandlung erbracht werden soll. Nur im Bedarfsfall erfolgt die Überweisung an eine Spezialist:in.

Wie gelingt sparen ohne Komforteinbusse?

Wie kann mit alternativen Modellen gespart werden?

Warum ist ein Wechsel der Krankenkasse vorsichtig abzuwägen?

Wechsel in der obligatorischen Grundversicherung nach KVG

Ein Wechsel der Krankenkasse sollte gut überlegt sein. Da die gesetzlichen Leistungen in der obligatorischen Grundversicherung nach Krankenversicherungsgesetz KVG bei allen Krankenkassen grundsätzlich gleich sind, lohnt sich allenfalls Jahr für Jahr zu prüfen, ob sich der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse für die obligatorische Versicherung lohnt. Der Wechsel ist innerhalb der Kündigungsfristen jederzeit möglich und erfordert keine Gesundheitsprüfung.

Wechsel in den freiwilligen Zusatzversicherungen nach VVG

Anders sieht es bei den freiwilligen Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz VVG aus. Die Versicherungsgesellschaften dürfen selbst entscheiden, ob sie eine Person aufnehmen oder nicht. Deshalb sollten die Kündigung und der Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft oder zu einem anderen Versicherungsangebot innerhalb der freiwilligen Zusatzversicherungen besonders gut abgewogen werden.

Vor allem bei Vorerkrankungen kann es sein, dass nach der Kündigung kein Anschluss an eine freiwillige Zusatzversicherung mehr möglich ist. Es empfiehlt sich, die bestehende Versicherung in den freiwilligen Zusatzversicherungen erst zu kündigen, nachdem eine neue Versicherungspolice rechtsgültig unterzeichnet ist.

Wie kann ein Vertrag bei einer Krankenkasse gekündigt werden?

Die obligatorische Krankenversicherung KVG und freiwillige Zusatzversicherungen nach VVG können unabhängig voneinander gekündigt werden.