Militärversicherung MV

Was ist die Militärversicherung?

Die Militärversicherung MV schützt alle Personen, die für den Bund (Schweizerische Eidgenossenschaft) folgende Leistungen erbringen:

  • Militärdienst
  • Zivilschutz
  • Zivildienst
  • Sicherheits- und Friedensdienstleistungen

Die Militärversicherung ist eine Risikoversicherung und deckt die Kosten und Folgekosten von Erkrankungen und Unfällen, die sich während der Dienstzeit ereignen.

Umfassender Kostenschutz bei Diensteinsätzen

Die Militärversicherung wird von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA geführt. Sie erbringt Sachleistungen – das sind Pflegeleistungen und Kostenvergütungen – sowie Geldleistungen.

Die Militärversicherung kommt für die Behandlungen bei Krankheit und Unfall auf, bezahlt Taggelder und Renten bei Arbeits- und Erwerbsausfall, entrichtet Invaliden- und Hinterlassenenrenten. Sie kommt teilweise auch für Schäden auf, die sich während des Dienstes verschlimmert haben.

Wer ist versichert?

Der Beitritt zur Militärversicherung erfolgt mit Dienstantritt automatisch. Die Versicherten müssen sich nicht selbst darum kümmern, ausser sie sind Berufsmilitärs und möchten nach der Pensionierung freiwillig versichert bleiben.

Wer bezahlt die Beiträge?

Es besteht keine Beitragspflicht. Die Militärversicherung wird über Steuergelder finanziert.

Wo finden sich weitere Informationen zur Militärversicherung?

Informationen zu den Leistungen, der Höhe der Renten und Taggelder der Militärversicherung sowie zur Meldung bei Krankheit und Unfall usw. finden sich auf der Webseite der Suva.

Militärversicherung

Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Sozialversicherungsrechts ATSG

Bundesgesetz über die Militärversicherung MVG

Verordnung über die Militärversicherung MVV