Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose ÜL

Was sind Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose?

Überbrückungsleistungen sind eine finanzielle Unterstützung für ausgesteuerte Arbeitslose ab dem 60. Altersjahr, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Die Unterstützung wird bis zur Pensionierung gewährt, sofern kein Einkommen mehr gefunden werden kann, das zum Überleben reicht, um den allgemeinen Lebensunterhalt, das Wohnen und die Krankenkassenprämien zu finanzieren.

Überbrückungsleistungen sind keine Versicherung, sondern eine staatliche Unterstützung, die individuell berechnet wird. Entsprechend werden keine Prämien erhoben.

Wer hat Anspruch auf Überbrückungsleistungen?

Um einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen geltend machen zu können, muss eine Person beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV gemeldet sein, über einen langen Zeitraum in der AHV versichert gewesen sein und ein bestimmtes Mindesteinkommen erwirtschaftet haben.

Was beinhalten Überbrückungsleistungen und wie hoch sind sie?

Überbrückungsleistungen erbringen Sach- und Geldleistungen.

Zu den Sachleistungen zählt die Rückvergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.

Zu den Geldleistungen zählt die so genannte Überbrückungsleistung. Sie wird ausbezahlt, wenn die anrechenbaren Einnahmen einer Person nicht ausreichen, um ihre anerkannten Ausgaben zu decken.