Taggeldversicherung TGK

Was ist eine Taggeldversicherung?

Eine Taggeldversicherung – auch genannt Taggeldkasse TGK – kommt für den kurzfristigen Erwerbsausfall bei Krankheit und Unfall auf. Sie ersetzt den Lohn von Angestellten oder das Einkommen von Selbstständigerwerbenden und bezahlt sogenannte Taggelder, wenn jemand

  • längere Zeit krank ist oder
  • wegen eines Unfalls nicht arbeiten kann.

Die Taggeldversicherung überbrückt den Erwerbsausfall bis zur Genesung – oder, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht, bis zum Erhalt einer Rente der Invalidenversicherung, jedoch maximal für 2 Jahre.

Gewisse Taggeldversicherungen gewähren Taggelder auch bei Mutterschaft, wenn kein Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung MSE besteht oder um die gesetzliche Mutterschaftsentschädigung MSE zu verlängern.

Taggeldversicherung ist freiwillig

Grundsätzlich besteht keine Versicherungspflicht, allerdings können Gesamtarbeitsverträge GAV einen Anschluss an eine kollektive Taggeldversicherung vorsehen. Wenn eine Arbeitgeber:in bei einer Taggeldversicherung einen Kollektivvertrag unterzeichnet hat, sind die Angestellten durch den Arbeitsvertrag taggeldversichert.

Was ist der Unterschied zwischen Einzel- und einer Kollektivversicherung ?

Eine Taggeldversicherung – auch genannt Krankentaggeldversicherung, Unfalltaggeldversicherung oder Lohnausfallversicherung – kann als Einzelversicherung oder als Kollektivversicherung abgeschlossen werden.

Bei einer Einzelversicherung besteht ein Vertrag zwischen der Versicherungsgesellschaft und einer einzelnen, natürlichen Person.

Bei einer Kollektivversicherung besteht ein Vertrag zwischen der Versicherungsgesellschaft und einem Unternehmen oder einer Organisation. Der Vertrag schützt die Angestellten des Unternehmens oder die Mitglieder der Organisation vor Erwerbsausfall.

Wie schützt eine Taggeldversicherung Angestellte ?

Arbeitgeber:innen haben Lohnfortzahlungspflicht

Die Gesetzgebung regelt, dass Angestellten, die aus persönlichen Gründen nicht arbeiten können, für eine gewisse Zeit der Lohn fortbezahlt werden muss. Insbesondere bei

  • Krankheit
  • Pflege eines kranken Kindes
  • Tod eines Familienmitglieds oder nahe verwandten Person
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten wie Militär, Zivilschutz, Feuerwehr
  • Ausübung eines öffentlichen Amtes.

Lohnfortzahlung für Angestellte bei Krankheit

Bei Krankheit geniessen Angestellte über das Arbeitsgesetz für eine befristete Zeit einen Lohnschutz. Das heisst, die Arbeitgeber:in muss den vertraglich vereinbarten Lohn während einer gewissen Zeit weiterbezahlen.

Die Dauer und Höhe der Lohnfortzahlung ist davon abhängig, ob eine Krankentaggeldversicherung KTG besteht oder nicht. Denn die Lohnfortzahlungspflicht besteht nur für eine kurze Zeit. Über den Abschluss einer Taggeldversicherung können Arbeitgeber:innen den Schutz auf Lohnfortzahlung verlängern.

Lohnfortzahlung für Angestellte nach Unfall

Die Lohnfortzahlung bei Unfall ist über die obligatorische Berufsunfallversicherung gewährleistet, sofern sich der Unfall während der Arbeitszeit ereignet.

Bei Freizeitunfällen kommt die Nichtberufsunfallversicherung der Arbeitgeber:in auf, jedoch nur für Löhne aus Anstellungsverhältnissen mit durchschnittlich mindestens 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche.

Wie schützt eine Taggeldversicherung Selbstständigerwerbende ?

Verunfallte oder erkrankte Selbstständigerwerbende sind für den Verdienst, den sie aus ihrer selbstständigen Tätigkeit erwirtschaften, nicht versichert und geraten bei Krankheit oder Unfall schnell in finanzielle Nöte. Eine Taggeldversicherung kann den Zeitraum des Einkommensausfalls überbrücken.

Wie sollten sich Selbstständigerwerbende versichern?

Selbstständigerwerbende können eine Taggeldversicherung als Einzelversicherung bei einer Krankenkasse oder einer anderen Versicherungsgesellschaft abschliessen. Einzelversicherungen sind in der Regel jedoch relativ teuer. Gewisse Berufsverbände haben eine Kollektivversicherung, die ihre Mitglieder versichern.

Wer bezahlt die Beiträge für die Taggeldversicherung?

Angestellte

Bei Kollektivversicherungen müssen die Arbeitgeber:innen die Versicherungsbeiträge (Versicherungsprämien) zu mindestens fünfzig Prozent übernehmen, sofern die Lohnfortzahlungspflicht versichert werden soll. Die Prämien sind meist nach Alter abgestuft.

Bei Einzelversicherungen kommen die versicherten Personen selbst für die Prämien auf.

Selbstständigerwerbende

Selbstständigerwerbende müssen selbst für die Prämien aufkommen.

Wann beginnt und endet der Anspruch auf Taggelder?

Der Bezug von Taggeldern setzt ein Arztzeugnis voraus, das die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. In der Regel verlangen die Versicherungen, dass das Arztzeugnis regelmässig bestätigt und vorgelegt wird, um den Anspruch fortzusetzen.

Wann der Anspruch auf Taggelder beginnt, ist vom Versicherungsvertrag abhängig. Er kann ab dem ersten Tag oder auch nach 3, 10, 15, 30 oder mehr Tagen beginnen. Je kürzer die Frist bis zum Einsetzen des Anspruchs ist, desto höher sind die Versicherungsprämien.

Bei Versicherungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG besteht der Leistungsanspruch während 720 Tagen, in Versicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz VVG beträgt der Leistungsanspruch in der Regel zwischen 710 und 730 Tagen. Insgesamt besteht der Schutz in etwa 24 Monate (2 Jahre). Die Rahmenfrist für den Leistungsbezug dauert 900 Tage (entspricht 30 Monaten bzw. 2,5 Jahren).

Beispiel Ausschöpfung der Taggelder – Anspruch erlischt

Alfredo war 60 Tage (2 Monate) lang krank. Er war taggeldversichert mit einem Vertrag, der ihm ab dem ersten Krankheitstag Taggelder zusicherte. Folglich erhielt er 60 Taggelder als Einkommensersatz. Die maximale Zeit von 720 Tagen (24 Monate) schöpfte er nicht aus. Die Taggeldversicherung läuft normal weiter, er bleibt versichert.

Nun erkrankt Alfredo nach 100 Tagen erneut. Seit seiner ersten Erkrankung sind 160 Tage vergangen. Die Rahmenfrist von 900 Tagen dauert noch 740 Tage. Diesmal ist Alfredo für längere Zeit krank, nämlich für 760 Tage. Das heisst, er war seit Beginn der ersten Erkrankung innerhalb von 900 Tagen insgesamt 800 Tage krank.

Die Leistungen der Taggeldversicherung sind auf 720 Tage innerhalb der Rahmenfrist von 900 Tagen begrenzt, danach sind sie erschöpft. Das bedeutet, dass Alfredo insgesamt Anrecht auf 720 Taggelder hat. Abz üglich der 60 Tage, die ihm während der ersten Erkrankung ausbezahlt worden waren, erhält er bei der zweiten Erkrankung nur noch 660 Taggelder, obwohl er 760  Tage lang krank war. Der Versicherungsschutz erlischt.

Beispiel Taggelder nicht erschöpft – Versicherung kündigt trotzdem

Annaberta ist 400 Tage lang krank und erhält hierfür Taggelder. Nach ihrer Genesung erkrankt sie drei Jahre später erneut für 600 Tage. Sie erhält auch beim zweiten Mal die vollen Taggelder, weil sie innerhalb der Rahmenfrist von 900 Tagen seit Beginn der ersten Erkrankung keine weiteren Leistungen der Taggeldversicherung beanspruchte, die das Kontingent von 720 Tagen ausgeschöpft hätten.

Allerdings hat Annaberta Pech, da die Versicherung zwar beide Male die Taggelder ausbezahlt, ihr danach jedoch den Vertrag kündigt. Denn nach einem Schadenfall steht es der Versicherungsgesellschaft frei, den Vertrag nach Erfüllung der Leistungen zu kündigen. Annaberta muss eine neue Versicherungslösung suchen, allenfalls zu schlechteren Bedingungen. Das Kündigungsrecht nach einem Schadenfall stünde übrigens auch Annaberta zu, doch wäre es unsinnig, davon Gebrauch zu machen.

Wie hoch sind die Taggelder?

Wie hoch die Taggelder sind, hängt vom Versicherungsvertrag und vom Grad der Arbeitsunfähigkeit ab. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird die Höhe des Taggelds gekürzt. In der Regel wird ab einer Arbeitsunfähigkeit von 50 Prozent ein Taggeld ausbezahlt.

Für Angestellte

Je nach Vertrag entrichtet die Krankentaggeldversicherung für Angestellte 80 bis 100 Prozent des Lohns, der vor Krankheitsbeginn ausbezahlt worden war.

Für Selbstständigerwerbende

Die Höhe des Taggelds wird im Versicherungsvertrag vereinbart. Je höher das Taggeld sein soll und je schneller es ab Krankheitsbeginn oder nach einem Unfall ausbezahlt werden soll, desto höher ist die zu bezahlende Prämie.

Zum Beispiel bezahlt die Taggeldkasse bildende Künstleri:nnen Mitgliedern des Berufsverbands für bildende Künstler:innen Visarte ein Taggeld von CHF 35 pro Tag, was CHF 900 pro Monat entspricht. Die Versicherungsprämie ist im Mitgliederbeitrag für den Berufsverband inbegriffen.

Welche Versicherungsgesellschaften bieten eine Taggeldversicherung an?

Taggeldversicherungen können bei einer anerkannten Krankenkasse oder auch bei einem anderen Versicherungsanbieter abgeschlossen werden. Die Berufsverbände bieten teilweise Lösungen für eine Kollektivversicherung an.

Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG

Verordnung über die Krankenversicherung KVV

Krankenversicherungsaufsichtsgesetz KVAG

Krankenversicherungsaufsichtsverordnung KVAV

Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag VVG

Obligationenrecht OR zu Lohnfortzahlungspflicht Art. 324a)

Checkbox Taggeldversicherung abschliessen – Check für Angestellte

1. Bestehenden Versicherungsschutz prüfen

Zuerst ist abzuklären, ob nicht bereits ein Versicherungsschutz besteht.

  • Läuft der Arbeitsvertrag über einen Gesamtarbeitsvertrag GAV und sieht dieser den Abschluss einer Taggeldversicherung vor? Falls ja, sind die Angestellten bereits kollektiv versichert.
  • Hat die Arbeitgeber:in eine Kollektivversicherung für ihre Angestellten abgeschlossen? Falls ja, sind die Angestellten über den Arbeitsvertrag bereits mitversichert.
  • Ist die Taggeldversicherung auf dem Lohnausweis aufgeführt? Falls Prämienabzüge geltend gemacht werden, besteht eine Versicherung. Es kann aber auch sein, dass die Arbeitgeber:in die vollen Prämien selbst übernimmt und deshalb nicht ersichtlich ist, ob jemand versichert ist.
  • Besteht eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband, der seine Mitglieder versichert? Falls ja, besteht eine kollektive Versicherung.

2. Jeder Verdienst muss separat versichert sein

Eine Taggeldversicherung gilt nicht pauschal für alle Einnahmen. Jeder Verdienst muss separat versichert sein.

Wenn jemand beispielsweise drei Jobs hat und nur eine der Arbeitgeber:innen eine Versicherung für ihr Personal abgeschlossen hat, so ist nur dieser Verdienst versichert und die anderen nicht.

Ebenso verhält es sich, wenn eine Person bei einer Anstellung versichert und gleichzeitig selbstständigerwerbend ist. Der Verdienst aus der Selbstständigkeit muss separat versichert werden.

3. Anmeldung bei einer Versicherungsgesellschaft

Wenn bei keinem oder nicht allen Arbeitsverhältnissen eine Versicherung besteht, kann erwogen werden, bei einer Krankenkasse oder einem anderen Versicherungsanbieter eine Einzelversicherung abzuschliessen. Es empfiehlt sich, mehrere Offerten einzuholen.

Siehe hierzu auch unter Check für Selbstständigerwerbende und Kurzzeitangestellte die Stichworte zur «Höhe des Taggeldes» und zu den «Vorbehalten der Versicherungsgesellschaften».

Checkbox Taggeldversicherung abschliessen – Check für Kurzzeitangestellte und Selbstständigerwerbende

1. Bestehenden Versicherungsschutz prüfen

Zuerst ist abzuklären, ob nicht bereits ein Versicherungsschutz besteht.

Kurzzeitangestellte mit Verträgen von nicht länger als 3 Monaten sollten Folgendes prüfen:

  • Besteht ein GAV, der die Lohnfortzahlung bei Krankheit auch bei Arbeitsverträgen unter 3 Monaten gewährleistet?
  • Hat die Arbeitgeber:in einen Kollektivvertrag, der die Lohnfortzahlung bei Krankheit auch bei Arbeitsverträgen unter 3 Monaten gewährleistet?
  • Weist der Lohnausweis Prämienabzüge für eine Taggeldversicherung aus?
  • Besteht eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband, der seine Mitglieder versichert? Die Prämien sind in der Regel bereits im Mitgliederbeitrag für den Berufsverband inbegriffen.

Selbstständigerwerbende sollten Folgendes prüfen:

  • Besteht eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband, der seine Mitglieder versichert? Die Prämien sind in der Regel bereits im Mitgliederbeitrag für den Berufsverband inbegriffen.

Wer noch nicht Mitglied in einem Berufsverband ist, kann sich bei einem Berufsverband bewerben, der über einen Kollektivversicherungsvertrag verfügt. Die Prämien für eine Kollektivversicherung sind massiv günstiger als jene für eine Einzelversicherung.

Kommt eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband nicht in Frage, empfiehlt es sich, Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften (Krankenkassen und anderen Anbietern) für eine Einzelversicherung einzuholen.

2. Finanzielle Reserven berücksichtigen

Bei der Festlegung des Versicherungsschutzes sollte überlegt werden, wie lange auf ein Einkommen verzichtet werden kann. Dazu ist zu berechnen, wie hoch die Kosten für den Lebensunterhalt sind und welche finanziellen Reserven zur Verfügung stehen, um die laufenden Kosten wie Miete, Krankenkasse, Essen, berufliche Verpflichtungen usw. bezahlen zu können. Reichen die Reserven für eine Woche, für einen Monat oder länger?

3. Höhe des Taggeldes bestimmen

Die Versicherungsprämien für eine Einzelversicherung sind höher als bei einer Kollektivversicherung über einen Berufsverband. Je höher das Taggeld sein soll und je schneller es ab Krankheitsbeginn oder nach einem Unfall ausbezahlt werden soll, desto höher sind die zu bezahlenden Prämien.

4. Anmeldung bei einer Versicherungsgesellschaft

Eine Taggeldversicherung kann bei einer Krankenkasse oder einem anderen Versicherungsanbieter als Einzelversicherung abgeschlossen werden. Es empfiehlt sich, mehrere Offerten einzuholen.

5. Vorbehalte der Versicherungsgesellschaften bedenken

Die Versicherungen dürfen Gesundheitsvorbehalte anbringen. Es wird ein Gesundheitsfragebogen unterbreitet, der wahrheitsgemäss ausgefüllt und allenfalls mit Dokumenten belegt werden muss. Das Ausfüllen der Formulare und das Besorgen der Belege und Unterlagen kann zeitaufwendig sein.