Alfredo war 60 Tage (2 Monate) lang krank. Er war taggeldversichert mit einem Vertrag, der ihm ab dem ersten Krankheitstag Taggelder zusicherte. Folglich erhielt er 60 Taggelder als Einkommensersatz. Die maximale Zeit von 720 Tagen (24 Monate) schöpfte er nicht aus. Die Taggeldversicherung läuft normal weiter, er bleibt versichert.
Nun erkrankt Alfredo nach 100 Tagen erneut. Seit seiner ersten Erkrankung sind 160 Tage vergangen. Die Rahmenfrist von 900 Tagen dauert noch 740 Tage. Diesmal ist Alfredo für längere Zeit krank, nämlich für 760 Tage. Das heisst, er war seit Beginn der ersten Erkrankung innerhalb von 900 Tagen insgesamt 800 Tage krank.
Die Leistungen der Taggeldversicherung sind auf 720 Tage innerhalb der Rahmenfrist von 900 Tagen begrenzt, danach sind sie erschöpft. Das bedeutet, dass Alfredo insgesamt Anrecht auf 720 Taggelder hat. Abz üglich der 60 Tage, die ihm während der ersten Erkrankung ausbezahlt worden waren, erhält er bei der zweiten Erkrankung nur noch 660 Taggelder, obwohl er 760 Tage lang krank war. Der Versicherungsschutz erlischt.