Die Unfallversicherung UVG ist eine berufliche Versicherung, die alle Angestellten obligatorisch gegen gesundheitliche, wirtschaftliche und immaterielle Folgen von Unfällen versichert.
Die Unfallversicherung UVG unterscheidet zwischen Berufsunfall BU und Nichtberufsunfall NBU. Ausserdem deckt sie die Kostenfolgen von Berufskrankheiten. Für Nichtberufsunfall und Berufskrankheiten sind nur Angestellte versichert, die einen Anstellungsvertrag für eine Beschäftigung von mindestens 8 Std. pro Woche haben.
Ausgerichtet werden Pflege- und Sachleistungen (Heilbehandlung, notwendige Hilfsmittel, Reise- und Transportkosten) sowie Geldleistungen (Taggeld, Invalidenrente, Abfindung, Integritäts- und Hilflosenentschädigung, Hinterlassenenrente).
Im Gegensatz zum Unfallzusatz in der Krankenversicherung KVG kommt die Unfallversicherung UVG auch für den Lohnersatz von Angestellten auf. Ausserdem fällt keine Kostenbeteiligung an: Sie kennt weder eine Franchise noch einen Selbstbehalt.
Selbstständigerwerbende können sich freiwillig versichern, wenn sie mehr als CHF 66 690 im Jahr verdienen.
Für gewisse Berufsbereiche ist die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA für die Unfallversicherung UVG zuständig. Eine Unfallversicherung UVG kann auch bei anderen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden.