Sozialversicherungen verstehen

Warum beginnt Soziale Sicherheit beim Honorar?

Da der Schutz in den Sozialversicherungen an die Höhe des Verdiensts gekoppelt ist, steht am Anfang der sozialen Sicherheit das Erwerbseinkommen. Wer kein oder ein geringes Erwerbseinkommen hat, kann sich nicht oder nur schlecht versichern.

Es ist dringend geraten, die Honorarempfehlungen, Richtgagen und Richtlöhne der Berufsverbände zu beachten und deren Einhaltung zu verlangen. Zu tiefe Entschädigung führt zwangsweise zu Selbstausbeutung und zu schlechter finanzieller Absicherung, insbesondere zu schlechter Risiko- und Altersvorsorge.

[Übersicht zu den Honorarempfehlungen der Berufsverbände[EXTRALINK]]

Löhne von Angestellten und Einkommen von Freelancer:innen nur schwierig vergleichbar

In regulären Arbeitsverhältnissen sind Angestellte, die ein durchschnittliches bis hohes Einkommen haben, sehr gut abgesichert. Nicht nur ist ihr Lohn in den Sozialversicherungen geschützt, sie haben auch Anrecht auf bezahlte Ferien und Feiertage, auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall und geniessen weitgehenden Kündigungsschutz.

Freelancer:innen, deren Arbeit sich durch viele wechselnde und kurze Anstellungsverhältnisse auszeichnet, können ihre Erwerbseinkommen für einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel im Stunden- oder Monatslohn) nicht an den Erwerbseinkommen von unbefristet Angestellten messen.

Neben den Sozialversicherungsbeiträgen, die über die Arbeitgeber:innen abzurechnen sind, sind auch Reserven für die freiwillige Pensionskasse, eine Ferien- und Feiertagsentschädigung, eine Infrastrukturentschädigung für private Arbeitsmittel usw. einzuberechnen.

Es macht einen Unterschied, ob jemand CHF 50 pro Stunde in einem regulären Arbeitsverhältnis verdient, auf die neben den Sozialversicherungsbeiträgen an die erste Säule von AHV, IV und EO auch Beiträge an die Pensionskasse, an die Nichtberufsunfallversicherung und eine Krankentaggeldkasse erhoben und von der Arbeitgeber:in mitgetragen werden oder ob jemand als Freelancer:in CHF 50 pro Stunde erhält, für die nur die Beiträge an die erste Säule entrichtet werden und der Rest für eine gute Absicherung vollumfänglich selbst bezahlt werden muss.

Selbstständigerwerbende haben hohe Kosten, die im Honorar miteingerechnet werden müssen

Selbstständigerwerbende müssen bedenken, dass sie für alle Berufskosten vollumfänglich selbst aufzukommen haben. Sie können ausbezahlte Entschädigungen nicht mit Löhnen von Festangestellten und auch nicht mit jenen von Freelancer:innen vergleichen.

Honorare bei selbstständiger Erwerbstätigkeit müssen viel höher veranschlagt werden als Honorare bei Anstellung. Bei einer Anstellung sind die Abgaben für die Sozialversicherungen und die übrigen Versicherungen, die Zeit für Ferien und Feiertage, Krankheitstage, die Kosten für den Arbeitsplatz, die Infrastrukturkosten usw. über den Arbeitsvertrag gedeckt. Nicht so bei Selbstständigkeit. Diese sind ins Honorar miteinzuberechnen.

Ausserdem ist in der Regel nur die produktive Arbeitszeit verrechenbar; die Einnahmen müssen auch die unproduktive Arbeitszeit (Akquise, Offertenwesen, Administration, Inkasso, Buchhaltung Weiterbildung, usw.) decken.

Bei Selbstständigkeit bleibt grob gerechnet von einem eingenommenen Bruttobetrag nach Abzügen aller zu berücksichtigenden Faktoren die Hälfte bis ein Drittel als Reineinkommen. Zu tiefe Honorare führen zu Selbstausbeutung.