In regulären Arbeitsverhältnissen sind Angestellte, die ein durchschnittliches bis hohes Einkommen haben, sehr gut abgesichert. Nicht nur ist ihr Lohn in den Sozialversicherungen geschützt, sie haben auch Anrecht auf bezahlte Ferien und Feiertage, auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall und geniessen weitgehenden Kündigungsschutz.
Freelancer:innen, deren Arbeit sich durch viele wechselnde und kurze Anstellungsverhältnisse auszeichnet, können ihre Erwerbseinkommen für einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel im Stunden- oder Monatslohn) nicht an den Erwerbseinkommen von unbefristet Angestellten messen.
Neben den Sozialversicherungsbeiträgen, die über die Arbeitgeber:innen abzurechnen sind, sind auch Reserven für die freiwillige Pensionskasse, eine Ferien- und Feiertagsentschädigung, eine Infrastrukturentschädigung für private Arbeitsmittel usw. einzuberechnen.
Es macht einen Unterschied, ob jemand CHF 50 pro Stunde in einem regulären Arbeitsverhältnis verdient, auf die neben den Sozialversicherungsbeiträgen an die erste Säule von AHV, IV und EO auch Beiträge an die Pensionskasse, an die Nichtberufsunfallversicherung und eine Krankentaggeldkasse erhoben und von der Arbeitgeber:in mitgetragen werden oder ob jemand als Freelancer:in CHF 50 pro Stunde erhält, für die nur die Beiträge an die erste Säule entrichtet werden und der Rest für eine gute Absicherung vollumfänglich selbst bezahlt werden muss.