Sozialversicherungen verstehen

Warum ist die berufliche Vorsorge entscheidend?

Die erste Säule aus Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV, Invalidenversicherung IV und Ergänzungsleistungen EL beim Bezug einer Rente aus der AHV oder IV soll den Existenzbedarf sichern.

Die zweite Säule, also die berufliche Vorsorge über Pensionskassen, dient der Beibehaltung des Lebensstandards. Im Alter decken beide Säulen zusammen im Idealfall mindestens 60 Prozent des früheren Erwerbseinkommens.

Vorsorge baut auf Kombination von erster, zweiter Säule und dritter Säule

Die zweite Säule soll Pensionierten, Invaliden und Hinterlassenen (Verwitwete und Waisen) zusammen mit der Rente der AHV nicht nur das Existenzminimum sichern, sondern den gewohnten Lebensstandard ermöglichen. Der Fokus liegt bei der zweiten Säule also in der Ergänzung des Existenzminimums.

Renten aus erster Säule sind plafoniert

Die Renten aus der ersten Säule sind plafoniert: Selbst hohe Erwerbseinkommen sind in der ersten Säule nur bis zum Existenzminimum gedeckt. Wer viel Geld verdient, erhält aus der ersten Säule nicht wesentlich mehr Rente als eine Person, die nur wenig verdient.

Wer zum Beispiel kein oder ein sehr geringfügiges Erwerbseinkommen hat, aber den AHV-Mindestbeitrag lückenlos jedes Jahr einbezahlt, erhält dennoch eine AHV-Minimalrente von monatlich CHF 1225. Wer ein monatliches AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen von CHF 7350 oder mehr erwirtschaftet, erhält nicht das Mehrfache, sondern das Doppelte des Minimalbetrags, nämlich CHF 2450 pro Monat. Das ist das Solidaritätsprinzip: Beiträge auf hohe Erwerbseinkommen finanzieren die Renten für tiefe Erwerbseinkommen mit.

Kulturschaffenden fehlt die zweite Säule

Einkommensstudien im Kulturbereich zeigen, dass nur die wenigsten Kulturschaffenden über eine zweite Säule oder Säule 3a verfügen. Dabei wäre es wichtig, jenen Einkommensanteil, der über dem Existenzminium liegt, über die zweite Säule (Pensionskasse, berufliche Vorsorge) oder über Sparen in der Säule 3a zu versichern.

Das Herausforderung dabei ist, dass nur die wenigsten Kulturschaffenden in Anstellungsverhältnissen ein Einkommen erreichen, das obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert werden muss.

Dennoch gibt es die Möglichkeit, freiwillig einer Pensionskasse beizutreten – und zwar sowohl für Angestellte als auch für Selbstständigerwerbende: Im sogenannten Überobligatorium sind die Pensionskassen frei, auch Einkommen zu versichern, die unter der Eintrittsschwelle, dem sogenannten BVG-Minimum von CHF 22 050, liegen.

Gewisse Pensionskassen versichern Einkommen ab dem ersten Franken. Kulturschaffende, die Mitglied in einem Berufsverband sind, können sich einer Pensionskasse freiwillig anschliessen.