Hat eine Person weder eine berufliche Vorsorge (zweite Säule, Pensionskasse) noch Erspartes aus der Säule 3a und reicht die Rente aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV oder der Invalidenversicherung IV nicht zum Überleben, so sind zur Deckung von Vorsorgelücken die sogenannten Ergänzungsleistungen EL zur AHV und IV vorgesehen. Die Ergänzungsleistungen EL decken allerdings nur das Existenzminimum. Längst nicht alle Personen, die Ergänzungsleistungen benötigen würden, haben ein Anrecht darauf.
Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen ist an strenge Kriterien gebunden. Es ist nicht nur die akute finanzielle Situation massgebend, sondern im Pensionierungsalter auch rückwirkend der Lebenswandel der vergangenen zehn Jahre, die Vermögenslage, das Erbe, ein theoretischer Einkommensverzicht und vieles mehr. Ergänzungsleistungen sind keine zuverlässige Ersatzlösung für Kulturschaffende, die es verpasst haben, sich um die eigene Vorsorge zu kümmern.