- Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV
- Invalidenversicherung IV
- Erwerbsersatz EO
- Krankenversicherung KVG
Sozialversicherungen verstehen
Obligatorisch für die gesamte Bevölkerung. Die Beitragspflicht beginnt ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, für Studierende und Nichterwerbstätige ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag. Kinder sind über ihre Eltern versichert.
Die Beiträge für die AHV, IV und EO werden zusammengefasst.
Weitere Informationen zu AHV, IV und EO finden sich hier:
Obligatorisch für die gesamte Wohnbevölkerung ab dem vierten Monat nach der Geburt.
Die Prämien sind von den versicherten Personen selbst zu entrichten. Eltern und Erziehungsberechtigte bezahlen die Prämien für ihre Kinder. Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, können einen Antrag auf individuelle Prämienverbilligung stellen.
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